Das Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht ist eine zentrale Instanz im deutschen Rechtssystem, wenn es um arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht. Immer dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr auf dem Verhandlungsweg zu einer Lösung gelangen, greift die Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Sie ist speziell dafür geschaffen, Konflikte rund um Arbeitsverträge, Löhne, Kündigungen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zu klären. Anders als bei den ordentlichen Gerichten, die für zivilrechtliche, strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Verfahren zuständig sind, handelt es sich bei Arbeitsgerichten um eine eigenständige Gerichtsbarkeit.

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Das Arbeitsgericht ist eine zentrale Instanz im deutschen Rechtssystem, wenn es um arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht. Immer dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr auf dem Verhandlungsweg zu einer Lösung gelangen, greift die Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Sie ist speziell dafür geschaffen, Konflikte rund um Arbeitsverträge, Löhne, Kündigungen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zu klären. Anders als bei den ordentlichen Gerichten, die für zivilrechtliche, strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Verfahren zuständig sind, handelt es sich bei Arbeitsgerichten um eine eigenständige Gerichtsbarkeit.

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Was ist ein Arbeitsgericht?

Ein Arbeitsgericht ist ein Spezialgericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Seine Aufgabe ist es, in Fällen einzugreifen, in denen die Rechte von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern verletzt wurden oder Uneinigkeit über die Auslegung arbeitsrechtlicher Regelungen besteht.

Die Arbeitsgerichte sind Teil der Arbeitsgerichtsbarkeit und bilden damit einen eigenständigen Zweig, der von der ordentlichen Gerichtsbarkeit getrennt ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass arbeitsrechtliche Fragen von spezialisierten Richtern behandelt werden, die über entsprechendes Fachwissen verfügen.

Besonders ist zudem die Beteiligung ehrenamtlicher Richter. Diese kommen aus der Mitte der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Ziel ist es, durch die paritätische Besetzung ein möglichst ausgewogenes Urteil zu gewährleisten. Während die Berufsrichter die juristische Expertise einbringen, sorgen die ehrenamtlichen Richter für eine praxisnahe Perspektive aus dem Arbeitsalltag.

Aufgaben des Arbeitsgerichts

Die Aufgaben der Arbeitsgerichte sind vielfältig und reichen von Kündigungsschutzklagen bis hin zur Klärung von Vertragsstreitigkeiten. Ein besonders häufiger Fall ist die Kündigungsschutzklage: Arbeitnehmer, die eine Kündigung für unrechtmäßig halten, können das Arbeitsgericht anrufen, um die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Darüber hinaus befassen sich die Gerichte mit Lohnstreitigkeiten, etwa wenn ein Arbeitgeber vereinbarte Gehälter nicht oder nicht in voller Höhe auszahlt. Auch Fragen rund um Arbeitsverträge, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse gehören in den Zuständigkeitsbereich.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Rechtsprechung bei Tarifkonflikten. Hierbei handelt es sich um Auseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder Unternehmen über die Auslegung und Anwendung von Tarifverträgen.

Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
und Beispiele

Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist klar umrissen. Sie befassen sich in erster Linie mit Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dazu gehören sowohl individuelle Streitigkeiten, etwa über eine Kündigung, als auch kollektive Konflikte, beispielsweise über Tarifverträge.

Auch Berufsausbildungsverhältnisse fallen unter die Arbeitsgerichtsbarkeit. Damit sind etwa Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Betrieben erfasst – sei es wegen der Vergütung oder wegen einer vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsvertrags.

Typische Beispiele sind:

  • Eine Kündigungsschutzklage eines Angestellten, der seine Kündigung für sozial ungerechtfertigt hält.
  • Ein Streit über ausstehende Lohnzahlungen, wenn ein Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.

Durch diese Zuständigkeiten trägt das Arbeitsgericht entscheidend zum Schutz der Rechte von Arbeitnehmern bei und schafft zugleich Rechtssicherheit für Arbeitgeber.

Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist in drei Instanzen gegliedert:

  • Erste Instanz: Arbeitsgericht (ArbG)
    Hier werden alle Verfahren eingeleitet. Das Arbeitsgericht prüft den Fall und fällt ein Urteil.
  • Zweite Instanz: Landesarbeitsgericht (LAG)
    Wer mit der Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht einverstanden ist, kann Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Dort wird der Fall erneut geprüft.
  • Dritte Instanz: Bundesarbeitsgericht (BAG)
    Als höchste Instanz wacht das Bundesarbeitsgericht über die einheitliche Anwendung des Arbeitsrechts in Deutschland. Seine Entscheidungen sind richtungsweisend für die gesamte Rechtsprechung und binden die Gerichte der unteren Instanzen.

Dieser Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit sorgt für eine gestufte Kontrolle der Entscheidungen und gewährleistet, dass auch komplexe Fälle sorgfältig geprüft werden können.