Bundesgerichtshof –
Aufgaben, Zuständigkeit und Instanzen

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist ein zentrales Organ der deutschen Justiz und zugleich das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die einheitliche Auslegung und Anwendung des Rechts sicherzustellen. Damit nimmt der BGH eine herausragende Stellung im Rechtssystem ein, da seine Entscheidungen richtungsweisend sind und sowohl für die Praxis der Gerichte als auch für die Rechtsentwicklung von großer Bedeutung sind.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist ein zentrales Organ der deutschen Justiz und zugleich das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die einheitliche Auslegung und Anwendung des Rechts sicherzustellen. Damit nimmt der BGH eine herausragende Stellung im Rechtssystem ein, da seine Entscheidungen richtungsweisend sind und sowohl für die Praxis der Gerichte als auch für die Rechtsentwicklung von großer Bedeutung sind.

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Was ist der Bundesgerichtshof?

Der Bundesgerichtshof ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Er entscheidet in Zivil- und Strafsachen und stellt sicher, dass Recht und Gesetz im ganzen Bundesgebiet gleich ausgelegt werden. Damit fungiert er als letzte Instanz für viele Verfahren, die zuvor durch mehrere gerichtliche Ebenen gegangen sind.

Der Sitz des Bundesgerichtshofs befindet sich in Karlsruhe, wo er gemeinsam mit dem Bundesverfassungsgericht einen der bedeutendsten Justizstandorte in Deutschland bildet. Zuständig ist er insbesondere für die abschließende Kontrolle von Urteilen der Oberlandesgerichte und bestimmter Landgerichte.

Die Hauptaufgabe des Gerichts besteht darin, die einheitliche Auslegung und Anwendung des Rechts zu gewährleisten. Ohne den BGH könnte es leicht passieren, dass Gerichte in verschiedenen Bundesländern ähnliche Fälle unterschiedlich entscheiden – was die Rechtssicherheit erheblich beeinträchtigen würde.

Aufgaben des Bundesgerichtshofs

Die Aufgaben des Bundesgerichtshofs sind vielfältig, konzentrieren sich jedoch vor allem auf die Bearbeitung von Revisionen. Der BGH überprüft dabei, ob die Vorinstanzen das Recht korrekt angewandt haben. Eine vollständige neue Beweisaufnahme oder Tatsachenfeststellung findet in der Regel nicht mehr statt.

Konkret zählen zu den Aufgaben:

  • Entscheidung über Revisionen in Zivil- und Strafsachen: Der BGH prüft, ob bei der Urteilsfindung Verfahrensfehler oder fehlerhafte Rechtsanwendungen vorlagen.
  • Einheitliche Auslegung und Fortbildung des Rechts: Der Gerichtshof setzt Maßstäbe für zukünftige Verfahren und entwickelt das Recht im Rahmen seiner Entscheidungen weiter.
  • Aufsichtsfunktion gegenüber nachgeordneten Gerichten: Die Urteile des BGH sind bindend und dienen den Instanzgerichten als Orientierung für ihre eigene Rechtsprechung.

Damit trägt der BGH entscheidend zur Stabilität und Verlässlichkeit des deutschen Rechtssystems bei.

Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs – typische Fälle

Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs ergibt sich insbesondere bei Revisionen gegen Urteile der Oberlandesgerichte (OLG). Auch bestimmte Urteile der Landgerichte (LG), die erstinstanzlich gefällt wurden, können direkt vor den BGH gelangen.

Typische Fälle sind:

  • Revisionen im Zivilrecht, beispielsweise Grundsatzurteile zu Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen oder Fragen des Verbraucherschutzes.
  • Revisionen in Wirtschaftsstrafverfahren, wenn es um schwerwiegende Wirtschaftsdelikte geht, die von hoher gesellschaftlicher Relevanz sind.

Durch seine Entscheidungen sorgt der BGH für Klarheit und setzt Standards, die in vergleichbaren Fällen bundesweit Anwendung finden.

Instanzenzug der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland ist in vier Instanzen gegliedert. Der Instanzenzug verläuft dabei wie folgt:

  • Erste Instanz: Amtsgericht (AG)
    Hier werden die meisten zivil- und strafrechtlichen Verfahren eingeleitet, insbesondere bei geringeren Streitwerten oder einfacheren Sachverhalten.
  • Zweite Instanz: Landgericht (LG)
    Das Landgericht ist für schwerwiegendere Fälle sowie für Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte zuständig.
  • Dritte Instanz: Oberlandesgericht (OLG)
    Gegen Urteile der Landgerichte kann Revision oder Berufung eingelegt werden, die beim Oberlandesgericht verhandelt werden.
  • Vierte Instanz: Bundesgerichtshof (BGH)
    Als höchste Instanz überprüft der BGH die korrekte Rechtsanwendung und sorgt dafür, dass das Recht in Deutschland einheitlich bleibt.

Durch diesen gestuften Aufbau wird gewährleistet, dass jede Entscheidung mehrfach überprüft werden kann, bevor sie endgültig wird. Der Bundesgerichtshof bildet dabei den Abschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit.