Gericht – Aufgaben, Arten und Instanzen in
Deutschland

Was ist ein Gericht?
Ein Gericht ist eine staatliche Institution, deren zentrale Aufgabe es ist, über Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Es gehört zur rechtsprechenden Gewalt, auch als Judikative bezeichnet, und stellt damit neben Legislative (Gesetzgebung) und Exekutive (vollziehende Gewalt) eine der drei Säulen des demokratischen Rechtsstaates dar.
Gerichte sorgen dafür, dass Gesetze durchgesetzt und Rechte gewahrt werden. Sie stellen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung sicher und gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder staatliche Stellen ihre Ansprüche vor einer neutralen Instanz geltend machen können.
Gerichtsbarkeit in Deutschland
Die Gerichtsbarkeit in Deutschland ist der Oberbegriff für die rechtsprechende Gewalt. Sie ist in verschiedene Fachgerichtsbarkeiten untergliedert, die jeweils bestimmte Rechtsbereiche abdecken. Dazu zählen:
- Ordentliche Gerichtsbarkeit: zuständig für Zivil- und Strafsachen, mit Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof.
- Arbeitsgerichtsbarkeit: befasst sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, z. B. zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
- Finanzgerichtsbarkeit: überprüft steuerliche Entscheidungen und Streitigkeiten im Bereich Abgaben.
- Verwaltungsgerichtsbarkeit: kontrolliert staatliche Verwaltungsakte, etwa bei Baugenehmigungen oder schulrechtlichen Fragen.
- Sozialgerichtsbarkeit: zuständig für Konflikte im Bereich der sozialen Sicherung, etwa Renten- oder Krankenversicherung.
Durch diese Aufteilung wird eine fachlich spezialisierte und zugleich flächendeckende Rechtsprechung sichergestellt, die den Bürgerinnen und Bürgern effektiven Rechtsschutz gewährt.
Aufgaben der Gerichte
Die Gerichte übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben, die unmittelbar mit der Sicherung des Rechtsstaats verbunden sind:
- Klärung von Rechtsstreitigkeiten: Gerichte entscheiden über Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder staatlichen Einrichtungen.
- Strafverfolgung und Ahndung: Straftaten werden durch die Gerichte geahndet, indem sie über Schuld und Strafe entscheiden.
- Schutz der Grundrechte: Gerichte tragen dazu bei, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat und untereinander zu schützen.
- Wahrung der Rechtsordnung: Sie stellen die einheitliche Anwendung und Auslegung der Gesetze sicher.
Damit erfüllen Gerichte eine zentrale Funktion für das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaates.
Arten: Welche Gerichte gibt es in Deutschland?
Das deutsche Gerichtssystem zeichnet sich durch eine Vielzahl von Gerichten aus, die je nach Art des Rechtsstreits zuständig sind. Zu den wichtigsten zählen:
- Arbeitsgericht: befasst sich mit Streitigkeiten im Arbeitsrecht, beispielsweise Kündigungen oder Tariffragen.
- Finanzgericht: entscheidet über steuerliche Konflikte, z. B. Einsprüche gegen Steuerbescheide.
- Verwaltungsgericht: überprüft Verwaltungsakte und staatliche Entscheidungen, etwa im Bau- oder Schulrecht.
- Amtsgericht: erste Instanz für Zivil- und Strafsachen mit geringem Streitwert oder einfacheren Delikten.
- Landgericht: zuständig für bedeutendere Verfahren in Zivil- und Strafsachen und Berufungsinstanz für Amtsgerichtsurteile.
- Bundesgerichtshof (BGH): höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der für die Wahrung der Einheitlichkeit in der Rechtsprechung sorgt.
Durch diese Differenzierung können Streitigkeiten zielgerichtet auf der jeweils fachlich und sachlich passenden Ebene entschieden werden.
Spezialisierte Gerichte
Neben den genannten Hauptgerichten existieren in Deutschland auch spezialisierte Gerichte, die auf bestimmte Rechtsgebiete zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem:
- Strafgerichte: Sie sind innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Strafsachen zuständig. Je nach Schwere der Straftat kann dies das Amtsgericht oder das Landgericht sein.
- Nachlassgerichte: Diese sind für erbrechtliche Angelegenheiten wie die Eröffnung von Testamenten, die Ausstellung von Erbscheinen oder die Abwicklung von Nachlasssachen zuständig.
- Arbeitsgerichtsbarkeit: befasst sich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, z. B. zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
- Finanzgerichtsbarkeit: überprüft steuerliche Entscheidungen und Streitigkeiten im Bereich Abgaben.
- Verwaltungsgerichtsbarkeit: kontrolliert staatliche Verwaltungsakte, etwa bei Baugenehmigungen oder schulrechtlichen Fragen.
- Sozialgerichtsbarkeit: zuständig für Konflikte im Bereich der sozialen Sicherung, etwa Renten- oder Krankenversicherung.
Durch diese Aufteilung wird eine fachlich spezialisierte und zugleich flächendeckende Rechtsprechung sichergestellt, die den Bürgerinnen und Bürgern effektiven Rechtsschutz gewährt.