Gerichtsvollzieher – Aufgaben, Befugnisse und
Zuständigkeit

Der Gerichtsvollzieher ist ein wichtiger Teil des deutschen Vollstreckungswesens, jedoch nicht für sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zuständig. Während Gerichte selbst in vielen Fällen die Zwangsvollstreckung anordnen und durchführen (etwa bei Forderungspfändungen, Grundstücksversteigerungen oder der Vollstreckung von Unterlassungsansprüchen), übernimmt der Gerichtsvollzieher insbesondere die Pfändung von beweglichen Gegenständen sowie die Räumung von Grundstücken und Wohnungen. Darüber hinaus ist er für bestimmte Zustellungen im Rahmen von Vollstreckungsverfahren zuständig. Seine Tätigkeit bildet somit einen klar umrissenen, aber bedeutsamen Teilbereich der Zwangsvollstreckung.

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Der Gerichtsvollzieher ist ein wichtiger Teil des deutschen Vollstreckungswesens, jedoch nicht für sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zuständig. Während Gerichte selbst in vielen Fällen die Zwangsvollstreckung anordnen und durchführen (etwa bei Forderungspfändungen, Grundstücksversteigerungen oder der Vollstreckung von Unterlassungsansprüchen), übernimmt der Gerichtsvollzieher insbesondere die Pfändung von beweglichen Gegenständen sowie die Räumung von Grundstücken und Wohnungen. Darüber hinaus ist er für bestimmte Zustellungen im Rahmen von Vollstreckungsverfahren zuständig. Seine Tätigkeit bildet somit einen klar umrissenen, aber bedeutsamen Teilbereich der Zwangsvollstreckung.

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Was ist ein Gerichtsvollzieher?

Ein Gerichtsvollzieher ist ein Beamter des Amtsgerichts, der gerichtliche Titel auf Antrag des Gläubigers vollzieht. Seine Hauptaufgabe ist die Durchsetzung von Ansprüchen durch Pfändung oder Räumung. Er tritt als Vollstreckungsorgan auf, agiert weisungsgebunden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und handelt an der Schnittstelle zwischen Gläubiger, Gericht und Schuldner.

Im Unterschied zu den Gerichten selbst, die über den Erlass von Pfändungs- oder Zwangsversteigerungsbeschlüssen entscheiden, ist der Gerichtsvollzieher in erster Linie mit praktischen Maßnahmen im Bereich beweglicher Sachen und Zustellungen betraut.

Aufgaben: Was macht ein Gerichtsvollzieher?

Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers konzentriert sich auf bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen:

  • Pfändung beweglicher Gegenstände: Dazu gehören Möbel, Fahrzeuge, technische Geräte oder andere Wertgegenstände, die später verwertet werden können, um Gläubigerforderungen zu erfüllen.
  • Räumung von Grundstücken und Wohnungen: Der Gerichtsvollzieher setzt Räumungsurteile durch und organisiert die Räumung von Immobilien.
  • Zustellung von Schriftstücken: Er überbringt gerichtliche Dokumente wie Vollstreckungsbescheide oder Pfändungsprotokolle und stellt dadurch die formelle Rechtswirksamkeit sicher.
  • Abnahme der Vermögensauskunft: Schuldner sind verpflichtet, eine vollständige Übersicht über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorzulegen, wenn eine Vollstreckung erfolglos bleibt. Diese Maßnahme dient dazu, weitere Pfändungen zielgerichtet vorzubereiten.

Abgrenzung zu anderen Vollstreckungsmaßnahmen

Die Arbeit des Gerichtsvollziehers darf nicht mit der gesamten Zwangsvollstreckung gleichgesetzt werden. Viele Vollstreckungsarten liegen unmittelbar in der Zuständigkeit des Gerichts:

  • Pfändung von Forderungen (z. B. Lohn- oder Kontopfändung): wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Gerichts angeordnet.
  • Pfändung von Grundstücken: erfolgt durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, beides unter der Verantwortung des Gerichts.
  • Abgabe von Willenserklärungen oder sonstigen Handlungen: wird ebenfalls durch gerichtliche Entscheidung vollstreckt.
  • Duldungs- oder Unterlassungsansprüche: deren Vollstreckung erfolgt durch gerichtliche Anordnung, wobei der Gerichtsvollzieher allenfalls zur Zustellung herangezogen wird.

Der Gerichtsvollzieher hat in diesen Bereichen lediglich eine unterstützende Rolle, insbesondere durch die formgerechte Zustellung von Schriftstücken.

Ablauf einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Die Maßnahmen des Gerichtsvollziehers folgen einem klar geregelten Ablauf:

  • Antrag des Gläubigers: Der Gläubiger beantragt beim Amtsgericht die Durchführung bestimmter Maßnahmen, die der Gerichtsvollzieher vollzieht.
  • Durchführung: Der Gerichtsvollzieher prüft, ob pfändbare Gegenstände oder Vermögenswerte vorhanden sind, führt ggf. eine Räumung durch oder nimmt eine Vermögensauskunft ab.
  • Dokumentation: Das Ergebnis wird in einem Protokoll festgehalten und dem Gericht sowie den Beteiligten mitgeteilt.

Dieser Ablauf stellt sicher, dass Gläubigerinteressen effizient durchgesetzt werden können, ohne die gesetzlichen Schutzrechte der Schuldner zu verletzen.

Instanzenzug in der Zwangsvollstreckung

Der Instanzenzug, wie er im Erkenntnisverfahren (Zivilprozess) üblich ist, existiert in der Zwangsvollstreckung nur eingeschränkt. Typischerweise entscheidet zunächst das Vollstreckungsorgan (z. B. der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht), und gegen bestimmte Entscheidungen ist ein Rechtsbehelf möglich, wie die sofortige Beschwerde. 

Ein vollumfänglicher Instanzenzug mit Berufung und Revision, wie bei Urteilen im Erkenntnisverfahren, kommt in der Zwangsvollstreckung in der Regel nicht vor.