Landgericht – Aufgaben, Zuständigkeit und Instanzen

Was ist das Landgericht?
Das Landgericht ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland und nimmt eine zentrale Stellung zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten ein. Es ist sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen zuständig, die eine mittlere bis erhebliche Bedeutung haben. Damit stellt es die nächste Instanz über dem Amtsgericht dar und übernimmt gleichzeitig die Aufgabe, Entscheidungen der Amtsgerichte zu überprüfen. Hierdurch fungiert das Landgericht als wesentliches Bindeglied im Instanzenzug der deutschen Gerichtsbarkeit.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit, zu der das Landgericht gehört, ist für die meisten Rechtsstreitigkeiten von Bürgerinnen und Bürgern sowie für Strafverfahren zuständig. Während das Amtsgericht überwiegend alltägliche Fälle mit geringerem Streitwert behandelt, ist das Landgericht insbesondere dann gefragt, wenn es um größere Summen, komplexere Sachverhalte oder schwerwiegendere Straftaten geht.
Aufgaben des Landgerichts
Die Aufgaben des Landgerichts lassen sich grob in drei Hauptbereiche gliedern:
- Zivilrechtliche Verfahren: Das Landgericht ist in erster Instanz zuständig für Zivilprozesse, deren Streitwert 5.000 Euro übersteigt. Dies betrifft beispielsweise umfangreiche Schadensersatzforderungen, große Vertragsstreitigkeiten oder komplexe Auseinandersetzungen im Handels- und Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus befasst sich das Landgericht auch mit Fällen, die unabhängig vom Streitwert besondere Bedeutung haben, etwa in presserechtlichen Verfahren.
- Strafsachen: In Strafverfahren übernimmt das Landgericht Verfahren, in denen eine höhere Straferwartung oder eine besondere Schwere der Tat vorliegt. Dazu gehören unter anderem Verfahren wegen schwerer Körperverletzung, Tötungsdelikten oder umfangreicher Wirtschaftskriminalität. Es tritt hier häufig als sogenannte große Strafkammer in Erscheinung.
- Aufsichtsfunktion: Zudem übt das Landgericht die Aufsicht über die Amtsgerichte in seinem Bezirk aus. Dies betrifft sowohl organisatorische als auch rechtliche Fragen.
Zuständigkeit des Landgerichts – typische Fälle
Das Landgericht übernimmt in der gerichtlichen Praxis eine Vielzahl bedeutender Fälle. Typische Zuständigkeiten sind:
- Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
- Zivilprozesse mit einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro
- Fälle von erheblichem gesellschaftlichem oder wirtschaftlichem Gewicht
- Strafverfahren mit höherer Straferwartung, etwa bei schwerer Körperverletzung, Betrugsdelikten großen Ausmaßes oder Kapitalverbrechen
Beispiele hierfür sind umfangreiche Schadensersatzklagen nach Verkehrsunfällen mit hohen Personenschäden, langwierige Streitigkeiten aus dem Bereich des Handelsrechts oder Wirtschaftsstrafverfahren mit internationalem Bezug.
Instanzenzug des Landgerichts innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Das Landgericht ist ein zentrales Element des Instanzenzugs der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Aufbau dieses Systems ermöglicht es, gerichtliche Entscheidungen überprüfen und korrigieren zu lassen, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Instanzenzug gestaltet sich im Regelfall wie folgt:
- Erste Instanz: Amtsgericht (AG)
- Zweite Instanz: Landgericht (LG)
- Dritte Instanz: Oberlandesgericht (OLG)
- Vierte Instanz: Bundesgerichtshof (BGH)
In Zivilverfahren beginnt das Verfahren bei höherem Streitwert unmittelbar beim Landgericht. In Strafsachen hängt die Zuständigkeit vom zu erwartenden Strafmaß und der Schwere der Tat ab. Das Landgericht tritt dabei sowohl als Eingangsinstanz in schwereren Fällen als auch als Berufungsinstanz für amtsgerichtliche Urteile in Erscheinung.