Nachlassgericht – Aufgaben, Zuständigkeit und Instanzen
Das Nachlassgericht ist eine spezialisierte Abteilung innerhalb des Amtsgerichts, die sich ausschließlich mit Nachlassangelegenheiten befasst. Immer dann, wenn es um Erbschaften, Testamente oder die Sicherung von Nachlässen geht, ist das Nachlassgericht die zentrale Anlaufstelle. Für Erben, aber auch für künftige Erblasser, die beispielsweise ein Testament hinterlegen möchten, ist es von großer Bedeutung. Seine Aufgabe ist es, geordnete Verfahren sicherzustellen, Streitigkeiten zu klären und die rechtmäßige Erbfolge zu gewährleisten.
Das Nachlassgericht ist eine spezialisierte Abteilung innerhalb des Amtsgerichts, die sich ausschließlich mit Nachlassangelegenheiten befasst. Immer dann, wenn es um Erbschaften, Testamente oder die Sicherung von Nachlässen geht, ist das Nachlassgericht die zentrale Anlaufstelle. Für Erben, aber auch für künftige Erblasser, die beispielsweise ein Testament hinterlegen möchten, ist es von großer Bedeutung. Seine Aufgabe ist es, geordnete Verfahren sicherzustellen, Streitigkeiten zu klären und die rechtmäßige Erbfolge zu gewährleisten.

Was ist ein Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht ist eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts, die für Nachlassangelegenheiten zuständig ist. Anders als andere Abteilungen beschäftigt es sich ausschließlich mit den Fragen, die nach dem Tod einer Person aufkommen.
Es ist zuständig für die Regelung von Erbschaften und Nachlässen. Dazu gehört die Feststellung der Erbfolge, die Bearbeitung von Testamenten und die Entscheidung über Anträge von Erben oder Erbengemeinschaften.
Als erste Anlaufstelle für Erben übernimmt es die Aufgabe, Testamente zu eröffnen, Erbscheine auszustellen und für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen. Damit wird gewährleistet, dass der Wille des Erblassers respektiert wird und die rechtmäßigen Erben zu ihrem Recht kommen.
Aufgaben des Nachlassgerichts
Die Aufgaben des Nachlassgerichts sind vielfältig und betreffen alle Aspekte rund um den Nachlass einer verstorbenen Person:
- Eröffnung und Verwahrung von Testamenten: Eingereichte Testamente werden offiziell eröffnet und die Beteiligten über deren Inhalt informiert. Außerdem können Testamente beim Nachlassgericht hinterlegt werden.
- Ausstellung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen: Der Erbschein ist für Erben notwendig, um sich gegenüber Banken, Grundbuchämtern oder Behörden als rechtmäßige Erben auszuweisen.
- Klärung von Erbfolge und Nachlasssicherung: Das Gericht bzw. ein am Gericht tätiger Rechtpfleger entscheidet über die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge und sorgt bei Bedarf für Sicherungsmaßnahmen, um den Nachlass zu schützen.
Damit trägt das Nachlassgericht wesentlich dazu bei, Ordnung in oft komplexe und konfliktreiche Erbsituationen zu bringen.
Zuständigkeit des Nachlassgerichts – typische Fälle
Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts umfasst sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit Erbschaften und Testamenten. Besonders häufig sind folgende Fälle:
- Erbscheinverfahren, bei denen festgestellt wird, wer rechtmäßiger Erbe ist.
- Anfechtung oder Auslegung von Testamenten, wenn über die Gültigkeit oder den Inhalt Unklarheit oder Streit besteht.
- Beispiele aus der Praxis: Streit zwischen mehreren Erben über die Verteilung des Nachlasses, Klärung von Pflichtteilsansprüchen oder die formale Testamentseröffnung nach dem Tod des Erblassers.
Durch diese Zuständigkeiten wird das Nachlassgericht zu einem unverzichtbaren Akteur, wenn es darum geht, Rechtsklarheit und Gerechtigkeit in Erbfällen sicherzustellen.
Instanzenzug in Nachlasssachen
Wie bei anderen Bereichen der Justiz ist auch in Nachlasssachen ein Instanzenzug vorgesehen, der sicherstellt, dass Entscheidungen überprüft werden können:
- Erste Instanz: Nachlassgericht beim Amtsgericht (AG)
Alle Nachlassverfahren werden zunächst hier geführt. - Zweite Instanz: Beschwerde zum Landgericht (LG)
Gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts kann Beschwerde beim Landgericht eingelegt werden. - Dritte Instanz: Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht (OLG)
In komplexeren Fällen ist eine weitere Prüfung durch das OLG möglich. - In Ausnahmefällen: Bundesgerichtshof (BGH)
Nur in besonderen Konstellationen kann ein Fall bis zum höchsten Gericht gelangen, das dann für eine endgültige Klärung sorgt.
Dieser gestufte Instanzenzug sorgt für eine ausgewogene Balance zwischen Rechtssicherheit und Überprüfbarkeit.