Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel im deutschen Rechtssystem, das es ermöglicht, Urteile eines Gerichts von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Einheitlichkeit der Rechtsprechung.

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Die Revision ist ein Rechtsmittel im deutschen Rechtssystem, das es ermöglicht, Urteile eines Gerichts von einer höheren Instanz überprüfen zu lassen. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Einheitlichkeit der Rechtsprechung.

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Definition und Zweck der Revision im Gerichtsverfahren

Die Revision dient dazu, gerichtliche Entscheidungen auf Rechtsfehler zu überprüfen. Anders als die Berufung, die sowohl Tatsachen als auch Rechtsfragen betreffen kann, beschränkt sich die Revision ausschließlich auf die rechtliche Überprüfung eines Urteils. Ihr Hauptziel ist es, Rechtsanwendungsfehler zu identifizieren und zu korrigieren, um so die Rechtsordnung zu wahren und die einheitliche Anwendung des Rechts sicherzustellen.

Abgrenzung zu anderen Rechtsmitteln wie Berufung

Während die Berufung eine umfassendere Überprüfung erlaubt, einschließlich der Tatsachenfeststellung, fokussiert sich die Revision rein auf rechtliche Gesichtspunkte. Das bedeutet, dass im Rahmen einer Revision keine neuen Beweise eingeführt oder Tatsachen neu bewertet werden können. Die Revision ist somit das letzte Mittel, um eine gerichtliche Entscheidung auf Gesetzesverstöße zu kontrollieren.


Zuständige Gerichte und rechtliche Rahmenbedingungen

Hinsichtlich der Zuständigkeit ist das Revisionsgericht in der Regel das nächsthöhere Gericht bezüglich des ursprünglich entscheidenden Spruchkörpers. Im Zivilrecht ist für Revisionsverfahren meist der Bundesgerichtshof zuständig, während im Strafrecht auch Oberlandesgerichte als Revisionsinstanz fungieren können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Revision sind in den einschlägigen Verfahrensordnungen wie der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Strafprozessordnung (StPO) festgelegt. In allen fünf deutschen Gerichtsbarkeiten, Ordentliche- (Zivil- und Strafrecht), Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung durch eine Revision überprüfen zu lassen.

Voraussetzungen für die Einlegung
einer Revision

Darstellung der formellen und materiellen Grundlagen

Für die Einlegung einer Revision müssen bestimmte formelle und materielle Bedingungen erfüllt sein. Das beinhaltet unter anderem, dass die Revision in der vorgeschriebenen Frist vorgenommen wird und dass der Revisionsführer rechtskräftig zur Einlegung befugt ist. Materiell muss eine Revisionsbegründung eingereicht werden, um konkret aufzuzeigen, welche Rechtsfehler das angegriffene Urteil aufweist. Die Einlegung einer Revision ist aber häufig nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Im Bereich der Zivil- oder im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist beispielsweise eine Revision grundsätzlich nur dann möglich, wenn das vorherige Gericht, meist die Berufungsinstanz, die Revision ausdrücklich zulässt. Andernfalls muss eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird eine solche Beschwerde zur Revision zugelassen. Im Zivilrecht lässt der Bundesgerichtshof zudem solche Beschwerden nur dann zu, wenn der Gegenstandswert des Verfahrens mehr als 20.000 Euro beträgt und die aufgeworfene Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient (§§ 543 Abs. 2, 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). In Zivilsachen werden nur ca. 10 Prozent aller Nichtzulassungsbeschwerden positiv beschieden und die Revision zugelassen.


Beispiele für revisionserhebliche Rechtsfragen

Typische Beispiele für revisionserhebliche Rechtsfragen betreffen die Auslegung von Rechtsnormen, die Verletzung von Verfahrensrechten oder die fehlerhafte Anwendung von materiellen Rechtssätzen im Rahmen der Urteilsbegründung. Eine Revisionsinstanz überprüft, ob das zugrundeliegende Urteil auf solchen rechtsrelevanten Mängeln beruht.

Ablauf und mögliche Ausgänge
einer Revision

Beschreibung des Revisionsverfahrens

Das Revisionsverfahren beginnt mit der Einlegung der Revision und der Begründung durch den Revisionsführer. Anschließend erfolgt die Prüfung durch das Revisionsgericht, das die rechtlichen Gesichtspunkte untersucht, auf die sich die Revision stützt. Das Gericht kann dabei schriftliche Stellungnahmen der Beteiligten einholen und gegebenenfalls eine mündliche Verhandlung anberaumen.


Mögliche Entscheidungen des Revisionsgerichts

Das Revisionsgericht hat mehrere Entscheidungsmöglichkeiten. Es kann die Revision als unbegründet zurückweisen, das angefochtene Urteil aufheben und zur neuen Verhandlung an das Ausgangsgericht zurückverweisen oder selbst abschließend eine Entscheidung treffen, falls keine weitere Tatsachenaufklärung notwendig ist.


Auswirkungen auf die ursprüngliche Gerichtsentscheidung

Die Auswirkungen einer Revision auf die vorliegende Gerichtsentscheidung hängen von dem Ergebnis des Revisionsverfahrens ab. Kommt es zur Zurückweisung der Revision, bleibt die Entscheidung des vorangegangenen Gerichts bestehen. Bei einer erfolgreichen Revision kann das Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das urteilende Gericht zurücküberwiesen oder selbst korrigiert werden.

Insgesamt stellt die Revision ein zentrales Instrument zur Wahrung der Rechtsgemeinschaft und zur Vermeidung von Rechtsfehlern in Gerichtsentscheidungen dar. Sie bietet den Parteien die Möglichkeit, eine rechtliche Überprüfung durch eine höhere Instanz zu erwirken, wodurch die Rechtsanwendung in Deutschland weiter harmonisiert und standardisiert wird.