Strafgericht – Aufgaben, Zuständigkeit und Instanzen
Das Strafgericht ist ein zentrales Element des deutschen Rechtssystems. Es übernimmt die Aufgabe, über strafrechtliche Vorwürfe zu entscheiden und durch seine Urteile den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen. Damit trägt es maßgeblich dazu bei, Rechtsfrieden und Sicherheit in der Gesellschaft zu gewährleisten. Ob es um kleinere Delikte wie Diebstahl geht oder um schwerste Verbrechen wie Terrorismus – das Strafgericht sorgt dafür, dass Straftaten geahndet und Rechtsnormen durchgesetzt werden.
Das Strafgericht ist ein zentrales Element des deutschen Rechtssystems. Es übernimmt die Aufgabe, über strafrechtliche Vorwürfe zu entscheiden und durch seine Urteile den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen. Damit trägt es maßgeblich dazu bei, Rechtsfrieden und Sicherheit in der Gesellschaft zu gewährleisten. Ob es um kleinere Delikte wie Diebstahl geht oder um schwerste Verbrechen wie Terrorismus – das Strafgericht sorgt dafür, dass Straftaten geahndet und Rechtsnormen durchgesetzt werden.

Was ist ein Strafgericht?
Ein Strafgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das ausschließlich für Strafsachen zuständig ist. Seine Aufgabe besteht darin, Straftaten zu verhandeln und darüber zu entscheiden, ob eine angeklagte Person schuldig oder unschuldig ist.
Dabei befasst sich das Strafgericht mit Straftaten unterschiedlicher Schwere – von einfachen Delikten bis hin zu komplexen und schwerwiegenden Verbrechen. Als Teil der staatlichen Strafrechtspflege hat es die Aufgabe, nicht nur den konkreten Fall zu klären, sondern auch die Rechtsordnung insgesamt zu sichern.
Was versteht man unter Strafgerichtsbarkeit?
Unter Strafgerichtsbarkeit versteht man die Gesamtheit aller Gerichte, die über Straftaten entscheiden. Sie ist ein Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und umfasst unterschiedliche Instanzen, die je nach Schwere des Delikts und Stadium des Verfahrens zuständig sind.
Zur Strafgerichtsbarkeit gehören:
- Amtsgerichte: zuständig für leichtere Straftaten mit geringerer Straferwartung.
- Landgerichte: zuständig für schwerwiegendere Straftaten, die eine höhere Strafe erwarten lassen.
- Oberlandesgerichte: insbesondere für Staatsschutzdelikte und überregionale Fälle zuständig.
- Bundesgerichtshof (BGH): überprüft als höchste Instanz die Rechtmäßigkeit der Urteile.
Das Ziel der Strafgerichtsbarkeit ist die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs und die Wahrung der Rechtsordnung. Ohne diese Instanz wäre ein geordnetes, rechtsstaatliches Strafverfahren nicht möglich.
Aufgaben des Strafgerichts
Die Aufgaben des Strafgerichts lassen sich in drei Kernbereiche gliedern:
- Feststellung von Schuld oder Unschuld: Das Gericht prüft auf Grundlage der Beweise, ob die angeklagte Person die Straftat begangen hat.
- Verhängung von Strafen oder Maßnahmen: Kommt es zu einer Verurteilung, legt das Gericht die Strafe fest – von Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis hin zu Maßregeln wie Therapieauflagen.
- Schutz der Gesellschaft und Sicherung des Rechtsfriedens: Mit seinen Entscheidungen sorgt das Strafgericht dafür, dass die Allgemeinheit vor Straftaten geschützt wird und das Vertrauen in den Rechtsstaat gewahrt bleibt.
Damit erfüllt es eine zentrale gesellschaftliche Funktion.
Zuständigkeit des Strafgerichts – typische Fälle
Die Zuständigkeit des Strafgerichts richtet sich nach der Schwere der Straftat und der zu erwartenden Strafe:
- Amtsgericht: Verhandelt leichtere Straftaten wie Diebstahl, einfache Körperverletzung oder kleineren Betrug.
- Landgericht: Befasst sich mit schweren Straftaten, bei denen eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren drohen kann. Dazu zählen etwa schwere Raubdelikte oder Wirtschaftsverbrechen.
- Oberlandesgericht: Zuständig für besondere Staatsschutzdelikte wie Hochverrat, Spionage oder Terrorismusverfahren.
Beispiele für typische Fälle:
- Einfache und gefährliche Körperverletzung.
- Raubdelikte mit oder ohne Waffengewalt.
- Wirtschaftsstrafverfahren, z. B. groß angelegter Betrug.
- Verfahren im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten.
Damit ist klar: Strafgerichte decken die gesamte Bandbreite von Alltagskriminalität bis hin zu schwersten Bedrohungen für die innere Sicherheit ab.
Instanzenzug in der Strafgerichtsbarkeit
Die Strafgerichtsbarkeit in Deutschland ist in vier Instanzen gegliedert, die aufeinander aufbauen:
- Erste Instanz: Amtsgericht (AG)
Hier urteilen Strafrichter oder Schöffengerichte über einfachere und mittelschwere Straftaten. - Zweite Instanz: Landgericht (LG)
Übernimmt als Berufungs- oder Revisionsinstanz Verfahren aus dem Amtsgericht und ist zudem für besonders schwere Fälle in erster Instanz zuständig. - Dritte Instanz: Oberlandesgericht (OLG)
Hat insbesondere Staatsschutzsachen auf dem Tisch, also Fälle, die die Sicherheit des Staates betreffen. - Vierte Instanz: Bundesgerichtshof (BGH)
Überprüft Urteile aus den unteren Instanzen und sorgt für die einheitliche Auslegung des Strafrechts in ganz Deutschland.
Dieser Instanzenzug gewährleistet, dass Urteile mehrfach überprüft werden können, wodurch ein hohes Maß an Rechtssicherheit entsteht.