Mietvertrag kündigen: So machen Sie’s richtig

Das müssen Sie wissen

  • Einen Mietvertrag zu kündigen, kann viele Gründe haben: ein geplanter Umzug, der Einzug in eine eigene Immobilie, Eigenbedarf, eine Trennung oder ein neuer Job in einer anderen Stadt. Manchmal ist es auch einfach Zeit für einen Tapetenwechsel oder eine günstigere Wohnung.
  • Ob durch Mieter oder Vermieter: Eine Kündigung muss klaren gesetzlichen Vorgaben folgen. Grundsätzlich muss eine Kündigung in Schriftform erfolgen. Fehler – etwa bei den Fristen oder der Form – führen schnell zur Unwirksamkeit und können unangenehme Folgen haben.
  • In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten, wie eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung abläuft, was Sie bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf beachten sollten und wann sich ein Aufhebungsvertrag anbietet. Zudem stellen wir Ihnen eine kostenlose Vorlage zur Kündigung Ihres Mietvertrags als pdf zum Download bereit.

 

Was ist bei der Kündigung eines Mietvertrags zu beachten?

Ein Mietvertrag kann von beiden Seiten – Mieter oder Vermieter – gekündigt werden. Doch: Die Voraussetzungen sind unterschiedlich streng. Während Mieter in der Regel ohne Angabe von Gründen mit gesetzlicher Frist (drei Monate) kündigen dürfen, müssen Vermieter ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Eigenbedarf, eine Pflichtverletzung des Mieters, oder die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks).

Wichtig ist immer: Die Kündigung muss 

  • schriftlich erfolgen
  • eigenhändig unterschrieben sein und
  • innerhalb der geltenden Frist eingereicht werden. 

Andernfalls ist die Kündigung unwirksam. 

Die ordentliche Kündigung
des Mietvertrags

Die ordentliche Kündigung ist der Normalfall. Dabei gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 573c BGB.

  • Kündigungsfrist für Mieter: Mieter können grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Beispiel: Wenn Sie Ihre Wohnung zum 30. September verlassen möchten, muss Ihre Kündigung bis zum 3. Werktag im Juli beim Vermieter eingegangen sein. Bei befristeten Mietverträgen oder einem vertraglichen Kündigungsausschluss gelten besondere Regelungen.
  • Kündigungsfrist für Vermieter: Für Vermieter gilt eine gestaffelte Frist, die von der Mietdauer abhängt:
     
    • bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
    • 5 bis 8 Jahre: 6 Monate
    • über 8 Jahre: 9 Monate


Zudem darf der Vermieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, z. B. Eigenbedarf oder nachhaltige Pflichtverletzungen durch den Mieter.

Eine Kündigung vom Vermieter ist unwirksam, wenn z. B. vom Vermieter keine Gründe angegeben werden. Ausgeschlossen ist auch eine Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung.

Die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags

In bestimmten Fällen kann der Mietvertrag fristlosgekündigt werden – es handelt sich dabei um eine außerordentliche Kündigung. Das Gesetz spricht von einem „wichtigen Grund“ der vorliegen muss.

Mögliche Beispiele sind:

Ob die außerordentliche Kündigung rechtmäßig ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, die eigene Position durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen und gegebenenfalls rechtlich durchzusetzen.

Kündigung Mietvertrag:
Muster & Vorlage

Damit Sie Ihre Kündigung korrekt formulieren, stellen wir Ihnen jeweils eine kostenlose Muster-Kündigung als PDF-Vorlage zur Verfügung – für Mieter und Vermieter.

[PDF-Mustervorlage Kündigung Mieter]

[PDF-Mustervorlage Kündigung Vermieter]

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Eine Kündigung kann schnell zum Streitfall werden – etwa, wenn Fristen nicht eingehalten, Eigenbedarf angezweifelt oder Mängel nicht akzeptiert werden. Deshalb ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

Für Mieter gilt: Mit dem Mieterrechtsschutz der KS/AUXILIAsichern Sie sich Unterstützung bei Belangen wie:

Für Vermieter gilt: Der Vermieterrechtsschutz der KS/AUXILIA hilft Ihnen bei:

  • Kündigung wegen Zahlungsverzugs
  • Durchsetzung von Eigenbedarf
  • Konflikten mit Mietern bei Räumung oder Aufhebungsvertrag
  • Störung des Hausfriedens

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Häufige Fragen zur Kündigung Ihres Mietvertrags

Wenn sich beide Parteien einig sind, kann statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Vorteil: Die gesetzliche Kündigungsfrist kann umgangen und ein flexibler Auszugstermin vereinbart werden. Gerade wenn es um eine schnelle Klärung bei Konflikten rund um Mieterhöhung, Mietminderung oder ausstehende Reparaturen geht, kann das eine sinnvolle Lösung sein.

Nein, als Mieter können Sie Ihren Mietvertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen – vorausgesetzt, die gesetzliche Kündigungsfrist wird eingehalten.

Eine Kündigung ist auch ohne Bestätigung wirksam, sofern sie rechtzeitig und korrekt beim Vermieter eingegangen ist. Aus Beweisgründen sollten Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden. Die sicherste Methode den Zugang im Zweifelsfall nachzuweisen, ist der Einwurf in den Briefkasten des Vermieters mit einem Zeugen oder durch einen Boten.

Nein, eine Kündigung muss in Schriftform erfolgen – mit handschriftlicher Unterschrift im Original. Eine E-Mail genügt nicht.

Ja, insbesondere bei ordentlichen Kündigungen durch den Vermieter greift der gesetzliche Kündigungsschutz. Bei sogenannten Härtefällen kann ein Mieter der Kündigung widersprechen. Der Mieterschutz bewahrt Mieter mit dem § 573 BGB vor einer unrechtmäßigen Kündigung. 

Grundsätzlich nein – eine einmal ausgesprochene Kündigung ist bindend. Nur wenn sich beide Parteien einvernehmlich einigen, kann z. B. ein neuer Vertrag oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.