Mietvertrag:
Was Mieter und
Vermieter wissen müssen

Mann mit Handy in der Hand

Das müssen Sie wissen

  • Ein Mietvertrag ist weit mehr als nur ein Stück Papier – er bildet die rechtliche Grundlage für das Mietverhältnis.
  • Ganz gleich, ob Sie eine Wohnung, ein Einfamilienhaus mieten oder vermieten, eine WG gründen oder eine Garage vermieten: Der richtige Mietvertrag sorgt für Klarheit – und beugt Konflikten vor.
  • In diesem Ratgeber erfahren Sie, was in einem Mietvertrag stehen muss, welche Formen von Mietverträgen es gibt und wie Sie sich für den Streitfall rechtlich absichern können. Dazu bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorlage für einen Mustermietvertrag als pdf zum Download.

 

Was ist ein Mietvertrag?

Ein Mietvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Mieter und einem Vermieter. Er regelt alle wesentlichen Punkte des Mietverhältnisses – von der Miethöhe über die Kaution bis hin zu Kündigungsfristen. 

Wie sieht ein korrekter Mietvertrag aus? Ein rechtssicherer Mietvertrag enthält Angaben zu vor allem folgenden Punkten:

Vereinbarte Schönheitsreparaturen und Kleinstreparaturen

Mitvermietete Räumlichkeiten (Kellerabteile oder Dachboden)

Mietobjekt (Wohnung, Haus, WG-Zimmer, Garage etc.)

Mitvermietete Einrichtungsgegenstände (z. B. Einbauküche)

Wohnungsgröße und Anzahl der Zimmer

Vertragsparteien (Vermieter und Mieter)

Rechte und Pflichten beider Parteien

Mietdauer (unbefristet, befristet)

Beginn des Mietverhältnisses

Miethöhe und Nebenkosten

Kündigungsregelungen

Hausordnung

Untermiete

Haustiere

Kaution

Hinweis

Nutzen Sie ein geprüftes Muster für einen Mietvertrag oder eine Mietvertrags-Vorlage, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Inhalte enthalten sind. Wir bieten Ihnen hierfür eine kostenlose Vorlage für einen Mustermietvertrag:

Arten von Mietverträgen
im Überblick

Nicht jeder Mietvertrag ist gleich: Je nachdem, was vermietet wird, wie lange das Mietverhältnis dauern soll und welche Mietanpassungen geplant sind, unterscheidet man verschiedene Vertragsformen. Damit Sie die passende Variante wählen können – ob als Mieter oder Vermieter – geben wir Ihnen hier einen Überblick:

Mietvertrag Wohnung

Der Mietvertrag für eine Wohnung ist die gängigste Form und regelt die Nutzung von Wohnraum zur privaten Nutzung. Er enthält alle wesentlichen Vereinbarungen wie:

  • Genaue Bezeichnung des Mietobjekts (inkl. Lage und Größe)
  • Miethöhe, Höhe der Nebenkosten und der Kaution
  • Regelungen zu Schönheitsreparaturen oder der Nutzung von Gemeinschaftsflächen

Wichtig für Mieter und Vermieter: Achten Sie auch auf Inhalte zur Nebenkostenabrechnung, der Hausordnung sowie der Kündigungsfristen.


Mietvertrag Haus

Ein Mietvertrag für ein Haus enthält ähnliche Regelungen wie bei einer Wohnung, geht jedoch häufig darüber hinaus:

  • Wer kümmert sich um die Gartenpflege?
  • Wer trägt die Kosten für kleinere Instandhaltungen?
  • Wie ist die Nutzung von Garagen, Kellerräumen oder Nebengebäuden geregelt?

Gerade bei Einfamilienhäusern empfiehlt sich eine besonders präzise Vertragsformulierung. Wer sich absichern will, nutzt am besten ein geprüftes Mietvertrags-Muster für Häuser.


Mietvertrag WG

Beim Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft (WG) gibt es zwei Modelle:

  1. Ein Hauptmieter untervermietet an Mitbewohner (dann greift zusätzlich ein Untermietvertrag).
  2. Alle WG-Bewohner stehen gleichberechtigt im Mietvertrag.

Besondere Regelungen sind häufig nötig, etwa zur Nutzung von Küche, Bad oder zu wechselnden Mitbewohnern. Ein klar formulierter WG-Mietvertrag beugt späterem Streit vor.


Mietvertrag Garage

Ein Mietvertrag für eine Garage oder einen Stellplatz ist meist unkompliziert – aber nicht weniger wichtig. Geregelt werden u.a.

  • die Nutzung (z. B. ausschließlich zur Fahrzeugaufbewahrung),
  • die Miethöhe und Kündigungsfristen sowie
  • Haftungsfragen, z. B. bei Diebstahl oder Beschädigung.

Auch für Garagen finden Sie online geprüfte Mietvertrags-Vorlagen als PDF zum Ausdrucken.


Befristeter Mietvertrag

Ein befristeter Mietvertrag (auch Zeitmietvertrag) läuft automatisch zu einem bestimmten Datum aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Der Vermieter muss den Befristungsgrund bereits im Vertrag angeben (z. B. Eigenbedarf, Sanierung).
  • Eine Verlängerung ist nur durch Neuvertrag möglich.

Achtung

Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter oder Vermieter ist während der Laufzeit ausgeschlossen – außer es liegt ein Sonderkündigungsrecht vor.

Staffelmietvertrag

Der Staffelmietvertrag regelt regelmäßige Mietsteigerungen – zum Beispiel jährlich um einen festen Betrag oder Prozentsatz. Diese Erhöhungen

  • müssen schriftlich im Mietvertrag festgelegt sein,
  • dürfen nicht an Bedingungen geknüpft sein (z. B. Index) und
  • schließen andere Mieterhöhungen (z. B. wegen Modernisierung) aus.

Der Vorteil: Planungssicherheit für beide Seiten. Der Nachteil: Steigt das Mietniveau zu stark, kann das zur Belastung werden, besonders für Mieter ohne Mietpreisbindung.


Indexmietvertrag

Beim Indexmietvertrag richtet sich die Mietentwicklung nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes. Das heißt:

  • Die Miete steigt (oder fällt) mit der Inflation.
  • Die Anpassung erfolgt nicht automatisch, sondern muss schriftlich mit Bezug auf den aktuellen Index erklärt werden.

Vorteil: Faire Beteiligung an der allgemeinen Preisentwicklung. Nachteil: In Zeiten starker Inflation steigt auch die Miete entsprechend.

Ob Mieter oder Vermieter

Die KS/AUXILIA schützt Sie bei allen Streitigkeiten rund um das Miet- oder Vermieterverhältnis. Nutzen Sie unseren Beitragsrechner, um die für Sie passende Rechtsschutzversicherung zu finden – individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Was passiert bei Streit rund
um den Mietvertrag?

Ob unerlaubte Untervermietung, plötzlich geforderte Schönheitsreparaturen oder Mieterhöhungen – rund um den Mietvertrag gibt es viele rechtliche Streitpunkte. Ein häufiger Auslöser für Konflikte: unklare oder fehlende Regelungen im Vertrag.

Schützen Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung, damit Sie im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Für Mieter gilt: Die Mieterrechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA unterstützt Sie bei Streitigkeiten rund um die Nebenkostenabrechnung, Kündigung, Schimmelbildung oder Renovierungspflichten.

Auch für Vermieter sind wir da: Mit dem Vermieterrechtsschutzder KS/AUXILIA sind Sie auf der sicheren Seite, z. B. bei Mietrückständen, Ärger mit Mietnomaden oder Konflikten rund um die Kaution.

Warum sich eine Rechtsschutzversicherung
bei der KS/AUXILIA für Sie lohnt

Ganz gleich, ob Sie Mieter oder Vermieter sind: Rund um den Mietvertrag kann es jederzeit zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen – sei es bei einer Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung, rund um die Kaution, Kündigungoder Mietminderung. In solchen Fällen ist es wichtig, sich auf eine starke Rechtsschutzversicherung verlassen zu können.

Mit der KS/AUXILIA entscheiden Sie sich für erfahrene und vielfach ausgezeichnete Rechtsschutzspezialisten – mit jahrzehntelanger Erfahrung an Ihrer Seite. Sie profitieren von folgenden Vorteilen:

  • Individuell wählbare Rechtsschutzbereiche wie Wohnen, Vermietung, Privat, Beruf oder Verkehr –passend zu Ihrer individuellen Lebenssituation
  • Schnelle Hilfe durch telefonische Rechtsberatung und Anwaltsempfehlung
  • Starker Schutz bei Auseinandersetzungen rund um Mietverträge, Betriebskosten, Schönheitsreparaturen oder Kündigungen
  • Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis mit attraktiven Beiträgen
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  • Transparente Bedingungen und keine versteckten Kosten

Hinweisbox

Übrigens: Viele Tarife der KS/AUXILIA beinhalten auch Schutz bei Streitfällen rund um eine eidesstattliche Versicherung – etwa einer Vermögensauskunft.

Sichern Sie sich noch heute ab und berechnen Sie jetzt Ihre günstige Rechtsschutzversicherung!

Zum Beitragsrechner 

Häufige Fragen zum Mietvertrag

Ja, ein Mietvertrag ist grundsätzlich auch mündlich wirksam. Allerdings birgt das rechtliche Risiken, da im Streitfall kaum Beweise für getroffene Vereinbarungen vorliegen. Ein schriftlicher Mietvertrag ist daher immer empfehlenswert.

Ja, handschriftliche Ergänzungen sind erlaubt, sofern beide Parteien zustimmen und unterschreiben. Achten Sie darauf, dass keine widersprüchlichen Regelungen entstehen, und verwenden Sie nur rechtsgültige Formulierungen.

Vermieter dürfen eine Mieterselbstauskunft verlangen, allerdings nur im rechtlich zulässigen Rahmen. Bestimmte Fragen (z. B. zu Familienplanung oder Religion) sind nicht erlaubt.

Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 573c BGB). Für Mieter beträgt diese in der Regel drei Monate, für Vermieter verlängert sich die Frist mit der Mietdauer.