Kaufvertrag einfach erklärt: Rechte, Pflichten und wichtige Inhalte

Mann mit Handy in der Hand

Das müssen Sie wissen

  • Ein Kaufvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, die den Austausch von Ware und Geld regelt. Er kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln zustande kommen – rechtssicher und nachvollziehbar ist jedoch immer ein schriftlich festgehaltener Kaufvertrag.
  • Bei einem privaten Kaufvertrag, etwa beim Verkauf eines Autos, Fahrrads oder Möbelstücks, können Privatpersonen die Gewährleistung ausschließen. Der Verkäufer haftet dann nur für Mängel, die er kannte oder absichtlich verschwiegen hat. Eine Garantie gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  • Kommt es nach einem Kaufvertrag zu Problemen, etwa wegen Mängeln, Zahlungsverzug oder einer Rückabwicklung, wird die Rechtslage schnell kompliziert. Wichtig ist, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und Fristen einzuhalten. Eine klare Vertragsgestaltung und sorgfältige Dokumentation helfen, Missverständnisse und Streitigkeiten von Anfang an zu vermeiden.

Was ist ein Kaufvertrag?

Ein Kaufvertrag hält schriftlich fest, dass der Verkäufer eine Ware übergibt und der Käufer einen bestimmten Preis bezahlt. Rechtlich ist der Kaufvertrag für beide Seiten verbindlich. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Dort ist Folgendes geregelt:

  • Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware übereignen und übergeben.
  • Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen.
  • Beide Parteien müssen die vereinbarten Bedingungen einhalten, wie zum Beispiel die Zahlungsart, den Liefertermin oder den Zustand der Ware.

Einen Kaufvertrag können Sie schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln (konkludent) abschließen, zum Beispiel beim Bäcker, wenn Sie Brötchen kaufen. Ein mündlicher Kaufvertrag ist also grundsätzlich gültig, auch wenn sich die Beweisführung im Streitfall schwieriger gestaltet.

 

Welche Inhalte gehören
in einen Kaufvertrag?

Damit es im Nachhinein keine Missverständnisse oder Streitigkeiten gibt, sollte ein Kaufvertrag bestimmte Angaben enthalten. Diese unterscheiden sich je nach Art des Geschäfts, ob privater Kaufvertrag, Gebrauchtwarenverkauf oder Kaufvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher.

Zu den wichtigsten Kaufvertragsinhalten gehören:

  • Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
  • Gegenstand des Kaufs (genaue Bezeichnung, aktueller Zustand, mögliches Zubehör)
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Übergabezeitpunkt und gegebenenfalls Lieferbedingungen
  • Gewährleistungsausschluss (bei Privatverkäufen möglich)
  • Datum und Unterschriften

Der Mindestinhalt eines Kaufvertrags ist die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien, die genaue Bezeichnung des Kaufgegenstands und die Höhe des Kaufpreises (die sog. „essentialia negotii“).

Privater Kaufvertrag:
Worauf Sie achten sollten

Ein privater Kaufvertrag wird häufig zwischen Privatpersonen geschlossen, etwa beim Verkauf eines Autos, Fahrrads, Smartphones oder von Möbeln. Solche Geschäfte wirken oft unkompliziert, können aber schnell zu Streit führen, wenn Mängel oder Zahlungsprobleme auftreten. Deshalb sollte ein privater Kaufvertrag immer schriftlich festgehalten werden.

Die Durchführung eines Kaufvertrags läuft nicht immer glatt. Es kann an vielen Stellen zu rechtlichen Problemen kommen. Während der Vertragsverhandlung täuscht eine Partei die andere: Der Käufer gaukelt beispielsweise eine Zahlungsfähigkeit vor, die nicht gegeben ist oder der Verkäufer behauptet Eigenschaften des Kaufgegenstands, die gar nicht gegeben sind, einfach ins Blaue hinein (Unfallfreiheit eines Fahrzeugs als ein klassischer Fall im Bereich des Autokaufs). Dann besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag anzufechten und damit den Kaufvertrag von Anfang an nichtig werden zu lassen. 

Nach Übergabe des Kaufgegenstands stellt der Käufer häufig fest, dass der Kaufgegenstand über Mängel, Sach- oder gar Rechtsmängel, verfügt. Dann werden sehr häufig Gewährleistungsrechte geltend gemacht. Bei Vorliegen erheblicher Mängel kann es zum Rücktritt vom Kaufvertrag kommen. Privatpersonen haben die Möglichkeit, beim Verkauf von gebrauchten Sachen das Recht auf Gewährleistung auszuschließen. Dies kommt in der Praxis, insbesondere beim Autokauf, sehr häufig vor.

Bei sogenannten Fernabsätzverträgen sowie bei Kaufverträgen außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen besteht häufig ein Widerrufsrecht. Voraussetzung hierfür ist aber, dass ein Verbraucher mit einem Unternehmen einen Kaufvertrag schließt.

Daneben räumen gerade Unternehmen Verbrauchern häufig ein freiwilliges Rücktrittsrecht ein. Typischer Fall sind Einkäufe bei Kleidungsgeschäften. Aber Vorsicht: Das ist nicht immer so. Klassischer Fall ist der Kauf von Hochzeitskleidern. Hier besteht häufig kein Rücktrittsrecht des Käufers. Wer also in drei Hochzeitsgeschäften drei Kleider kauft, muss später diese in der Regel auch bezahlen.

Dies sind nur einige typische Beispiele für rechtliche Probleme, die beim Kaufvertrag entstehen können.

Spezielle Kaufverträge

Je nach Kaufgegenstand gelten unterschiedliche Besonderheiten. Deshalb lohnt sich ein Blick auf unsere Ratgeberseiten zu einzelnen Themenbereichen. Dort finden Sie praktische Hinweise und rechtliche Hintergründe:


Kaufvertrag-Vorlage und Muster

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Unser Kaufvertragsmuster eignet sich für:

  • Kaufverträge zwischen Privatpersonen
  • Gebrauchtwagen- oder Motorradverkäufe
  • Möbel-, Fahrrad- oder Haushaltsgeräteverkäufe
  • einfache Kaufverträge über Alltagsgegenstände

Rücktritt vom Kaufvertrag und Widerrufsrecht

Nicht immer läuft beim Kauf alles glatt – manchmal möchte man vom Kaufvertrag zurücktreten oder ein Widerrufsrecht geltend machen.

Ein Rücktritt des Verkäufers ist möglich, wenn

  • eine vertragliche Rücktrittsklausel (vertragliches Rücktrittsrecht) besteht oder
  • der Käufer trotz Fristsetzung nicht zahlt, wobei die Fristsetzung unter Umständen entbehrlich sein kann (gesetzliches Rücktrittsrecht)

Ein Rücktritt des Käufers ist möglich, wenn

  • eine vertragliche Rücktrittsklausel (vertragliches Rücktrittsrecht) besteht oder
  • der Verkäufer seine Pflicht verletzt und den Kaufgegenstand trotz Fristsetzung nicht liefert oder nur mit erheblichen Mängeln, die nicht behoben werden (gesetzliches Rücktrittsrecht)

Ein Widerruf ist möglich, wenn ein vertraglich vereinbartes oder gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht ausgeübt wird.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es in der Regel nur bei Fernabsatzverträgen (Online- oder Haustürgeschäfte). Der Käufer kann dabei innerhalb von 14 Tagen, in der Regel nach Übergabe des Kaufgegenstands, ohne Angabe von Gründen widerrufen. Liegt bei Übergabe des Kaufgegenstands noch keine Widerrufsbelehrung bei, beginnt die 14tägige Frist erst mit deren Zugang beim Verbraucher. Bei privaten Kaufverträgen (zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen) besteht kein Widerrufsrecht.

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Ein Streit über einen Kaufvertrag kann schneller entstehen, als man denkt, zum Beispiel, wenn die Ware Mängel aufweist, der Verkäufer nicht liefert oder der Käufer die Zahlung verweigert. Solche Konflikte enden häufig vor Gericht und können erhebliche Kosten verursachen. Neben den Anwalts- und Gerichtskosten kommen oft Gutachter- und Reisekosten hinzu, die sich schnell summieren.

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Häufige Fragen zum Kaufvertrag

Ein Vorvertrag bedeutet, dass sich Käufer und Verkäufer darauf einigen, später einen Kaufvertrag abzuschließen. Er ist also eine Art Vorbereitung auf den eigentlichen Vertrag. Der Kaufvertrag selbst regelt dann den Verkauf. Ein Vorvertrag kommt oft bei größeren Käufen wie Immobilien oder Autos vor, wenn noch Unterlagen oder Details fehlen.

Ein Kaufvertrag ist nichtig oder unwirksam, wenn er gegen geltendes Recht verstößt oder wichtige Voraussetzungen fehlen. Das gilt etwa, wenn eine Partei geschäftsunfähig ist, ein gesetzliches Verbot verletzt wird (zum Beispiel beim Verkauf gestohlener Ware) oder der Vertrag durch Täuschung oder Drohung zustande kommt. Auch Scheingeschäfte sind unwirksam.

Nein, ein Kaufvertrag ist häufig auch ohne Unterschrift gültig, wenn sich Käufer und Verkäufer über Ware und Preis einig sind. Im Alltag, zum Beispiel beim Einkauf im Supermarkt, entsteht er oft stillschweigend durch sogenanntes konkludentes Handeln. Bei größeren oder teureren Käufen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag sinnvoll, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Bestimmte Kaufverträge unterliegen einer besonderen Form: So muss ein Kaufvertrag über ein Grundstück in notarieller Form abgeschlossen werden.

Ja, ein Kaufvertrag kann einvernehmlich geändert oder ergänzt werden, wenn beide Parteien zustimmen, etwa bei Preisänderungen oder geänderter Übergabe. Wichtig ist, alle Anpassungen schriftlich festzuhalten und zu unterschreiben, damit sie im Streitfall nachweisbar sind. Bei größeren Änderungen ist eine rechtliche Prüfung empfehlenswert.