Kaufvertrag für ein Auto: Inhalte, Muster und rechtliche Tipps

Das müssen Sie wissen
- Ein Kaufvertrag für ein Auto ist die rechtliche Grundlage für den Fahrzeugverkauf und schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer. Er sollte alle wichtigen Angaben enthalten – etwa zu Fahrzeugdaten, Kaufpreis und Zahlungsart. Nur ein vollständig ausgefüllter Vertrag bietet Sicherheit und beugt Missverständnissen vor.
- Besonders bei privaten Autoverkäufen ist es wichtig, die Sachmängelhaftung ausdrücklich auszuschließen und bekannte Mängel genau zu beschreiben. Ohne diesen Hinweis kann der Verkäufer später haftbar gemacht werden.
- Darüber hinaus sollten beide Parteien den Vertrag schriftlich unterzeichnen und jeweils ein eigenes Exemplar behalten. So lässt sich jederzeit nachvollziehen, was vereinbart wurde – und mögliche Unstimmigkeiten können leichter geklärt werden.
Was ist ein Kaufvertrag für ein Auto?
Ein Kaufvertrag für ein Auto ist eine (häufig schriftliche) Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über den Verkauf eines Kraftfahrzeugs. Er regelt alle wesentlichen Punkte, wie zum Beispiel:
- Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Kennzeichen und Fahrgestellnummer)
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
- Übergabezeitpunkt und Zustand des Fahrzeugs
- Gewährleistungsausschluss (bei privaten Verkäufen)
- Eigentums- und Besitzübergang
Auch wenn ein mündlicher Kaufvertrag für ein Auto grundsätzlich gültig ist, empfiehlt sich immer die Schriftform, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Inhalte eines Kfz-Kaufvertrags
Viele fragen sich: Was sollte in einem Kaufvertrag für ein Auto stehen? Damit der Vertrag rechtlich wirksam ist und beide Seiten absichert, sollten folgende Angaben enthalten sein:
Angaben zum Fahrzeug
- Marke, Modell, Baujahr und Fahrgestellnummer (FIN)
- Kennzeichen
- Kilometerstand
- Fahrzeugbrief und –schein
Angaben zu Käufer und Verkäufer
- Vollständiger Name und Anschrift beider Parteien
- Ausweisnummer (vor allem bei privaten Verkäufen sinnvoll)
Kaufpreis und Zahlungsart
- Vereinbarter Gesamtpreis
- Zahlungsmodalität (bar oder per Überweisung, Vereinbarungen zu Anzahlung etc.)
- Zeitpunkt der Übergabe
Erklärung zum Fahrzeugzustand
- Unfallfreiheit, bekannte Mängel und Reparaturen
- Zusicherungen oder Haftungsausschluss
- ggf. Hinweis auf „verkauft unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ (insbesondere bei privatem Kaufvertrag für ein Auto ohne Gewährleistung und Garantie)
Übergabe und Eigentumsübertragung
- Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe
- Übergabe von Fahrzeugpapieren, Schlüsseln sowie Zubehör
Unterschriften
- Ort und Datum
- Unterschriften beider Parteien

Privater Kaufvertrag für ein Auto:
Was ist zu beachten?
Ein privater Kaufvertrag für ein Auto unterscheidet sich, wie auch ein Kaufvertrag für ein Motorrad oder Fahrrad, vom gewerblichen Verkauf: Privatverkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung in der Regel ausschließen – außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder falschen Angaben.
Wichtig für Verkäufer:
- Den Fahrzeugzustand genau dokumentieren, bekannte Mängel unbedingt angeben.
- Fahrzeug erst nach vollständiger Bezahlung übergeben.
- Personalausweis des Käufers zur Identitätsprüfung zeigen lassen.
- Vertrag zweifach ausstellen – je ein Exemplar für Käufer und Verkäufer.
Wichtig für Käufer:
- Fahrzeug gründlich prüfen und Probefahrt machen.
- Vertragsangaben mit Fahrzeugdaten abgleichen (z. B. Fahrgestellnummer und Kilometerstand).
- Wichtige Unterlagen zeigen lassen: Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, TÜV-Bericht sowie Serviceheft.
- Kopien aufbewahren.
Werden alle Details nachvollziehbar festgehalten, stellen beide Seiten sicher, dass der Autokauf fair, transparent und rechtlich sauber abläuft.
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Ein Kaufvertrag für ein Auto schafft Klarheit, doch wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, kann rechtliche Unterstützung entscheidend sein. Die KS/AUXILIA steht Ihnen mit Erfahrung und verlässlichem Rechtsschutz zur Seite. Nutzen Sie unseren Beitragsrechner, um schnell und einfach das für Sie passende Angebot zu finden.
Rücktritt vom Kaufvertrag
für ein Auto – geht das?
Wann darf man eigentlich vom Kaufvertrag für ein Auto zurücktreten – und was gilt dabei rechtlich? Die Antwort hängt maßgeblich davon ab, welche Art von Vertrag vorliegt.
- Bei einem privaten Autokauf ist ein Rücktritt in der Regel nur dann möglich, wenn der Verkäufer einen erheblichen Mangel arglistig verschwiegen oder falsche Angaben gemacht hat. Etwa, wenn er Unfallfreiheit zusichert, obwohl das Fahrzeug in Wahrheit einen reparierten Schaden aufweist. In einem solchen Fall der Täuschung kann der Käufer den Vertrag anfechten oder vom Kauf zurücktreten. Der Grund für diese sehr eng begrenzten Rechte liegt darin, dass bei den Formularen für Autokäufen zwischen Privatpersonen die Rechte auf Gewährleistung leicht ausgeschlossen werden können und das dann auch der Regelfall ist.
- Anders sieht es beim Kauf eines Fahrzeugs von einem Händler aus. Hier greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht nach §§ 437 ff. BGB. Der Käufer hat zunächst Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn der Händler den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder die Nacherfüllung scheitert, darf der Käufer bei Vorliegen eines erheblichen Mangels vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.
Beim Onlinekauf von einem gewerblichen Anbieter gilt zusätzlich das Widerrufsrecht, das innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Fahrzeugs oder, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach Übergabe des Fahrzeugs übergeben wird, erst zu diesem Zeitpunkt, ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden kann.
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Häufige Fragen zum Kaufvertrag für ein Auto
Ein Auto kann auch ohne schriftlichen Kaufvertrag verkauft werden, da ein solcher rechtlich nicht zwingend erforderlich ist. Allerdings ist das mit erheblichen Risiken verbunden, da sich im Streitfall keine Vereinbarungen nachweisen lassen. Ohne Vertrag fehlen klare Angaben zu Fahrzeugzustand, Kaufpreis, Übergabezeitpunkt und Haftungsausschluss. Daher wird grundsätzlich empfohlen, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen.
Auch wenn Sie das Fahrzeug an eine Ihnen vertraute Person verkaufen, sollte der Kauf immer schriftlich festgehalten werden. Freundschaft oder Familie schützen nicht vor Missverständnissen, wenn es später um den tatsächlichen Zustand des Autos, den Kaufpreis oder eventuelle Mängel geht. Mit einem klar formulierten Vertrag vermeiden Sie Streitigkeiten.
Ein Verkauf ist nur dann erlaubt, wenn Sie tatsächlich Eigentümer des Fahrzeugs sind. Solange das Auto finanziert oder geleast ist, bleibt in der Regel die Bank oder Leasinggesellschaft der rechtliche Eigentümer. Erst wenn der Kredit vollständig getilgt wurde oder die Bank den Fahrzeugbrief freigibt, dürfen Sie den Wagen verkaufen. Bei Leasingfahrzeugen ist zusätzlich die ausdrückliche Zustimmung des Leasinggebers erforderlich.
Das hängt von der Vereinbarung im Kaufvertrag ab. Sie können festlegen, dass entweder der Verkäufer oder der Käufer die Abmeldung oder Ummeldung bei der Zulassungsstelle übernimmt. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, dass der Verkäufer das Fahrzeug bereits vor der Übergabe abmeldet. Wird das Auto mit Kennzeichen übergeben, sollte im Vertrag eine Frist stehen, innerhalb derer der Käufer das Fahrzeug auf sich ummelden muss.
Damit der Käufer das Fahrzeug ordnungsgemäß nutzen und ummelden kann, müssen alle relevanten Dokumente und Zubehörteile übergeben werden.
Dazu gehören:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU)
- Serviceheft und Bedienungsanleitung
- alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel
- eventuell vorhandene Garantienachweise oder Reparaturrechnungen