Patientenverfügung Infos & Vorlage | KS/AUXILIA

Mann mit Handy in der Hand

Das müssen Sie wissen

  • Stellen Sie sich vor: Durch einen Unfall, Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen sind Sie nicht mehr in der Lage, selbst über medizinische Maßnahmen zu entscheiden. Sie können nicht sagen, ob Sie lebensverlängernde Maßnahmen wünschen oder ob eine Behandlung beendet werden soll.
  • Genau für solche Situationen gibt es die Patientenverfügung: ein schriftliches Dokument, mit dem Sie im Voraus verbindlich festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Lebens- und Krankheitssituationen wünschen oder ausdrücklich ablehnen.
  • So behalten Sie auch dann die Kontrolle, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie entlasten Angehörige und Ärzte und sorgen dafür, dass Ihr Wille respektiert wird. Als Ihr starker Partner in Sachen Rechtsschutz erklären wir Ihnen, warum die Patientenverfügung so wichtig ist – und wie Sie sich rechtlich absichern.

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten gesundheitlichen Situationen wünschen oder ausdrücklich ablehnen. Die Patientenverfügung muss durch Namensunterschrift eigenhändig oder durch ein von einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden. Niemand ist aber an seine schriftliche Patientenverfügung ein für alle Mal gebunden. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen oder geändert werden. Eine regelmäßige Aktualisierung wird empfohlen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Wille respektiert wird, auch wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.

Die gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung ist § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der die Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung regelt.

 

Kurz gesagt: Die Patientenverfügung dient der Selbstbestimmung – sie gibt Ihnen die Kontrolle, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.

Was ist das Ziel einer Patientenverfügung?

Das Ziel einer Patientenverfügung ist es, Ärzten und Angehörigen Klarheit zu geben. Sie bestimmen in der Patientenverfügung, für welche Fälle sie gelten soll. Sie vermeiden damit Unsicherheiten, schwierige Entscheidungen und mögliche Streitigkeiten. Sie bestimmen zum Beispiel

  • ob Sie künstlich beatmet werden möchten,
  • wie mit Ernährung über Sonden umzugehen ist,
  • ob lebensverlängernde Maßnahmen gewünscht sind und
  • welche Schmerzbehandlungen für Sie infrage kommen.

Inhalte einer gültigen Patientenverfügung

Was darf in der Patientenverfügung nicht fehlen? Damit das Dokument rechtlich wirksam ist, sollten folgende Inhalte enthalten sein:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Eine genaue Beschreibung der Voraussetzungen, wann die Patientenverfügung gelten soll
  • Klare Festlegungen zu konkreten Behandlungssituationen
  • Angaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen
  • Hinweise auf religiöse oder ethische Überzeugungen (optional)
  • Unterschrift mit Datum

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung zu erstellen, ist kein Hexenwerk, doch es erfordert etwas Sorgfalt. Im Internet finden Sie zahlreiche Muster, Formulare und PDFs zum Ausdrucken. Diese können eine gute Orientierung sein. Aber: Standardvorlagen sind oft zu allgemein gehalten. Damit Ihre Verfügung rechtlich wirksam und vor allem individuell auf Ihre Wünsche zugeschnitten ist, sollten Sie nicht einfach nur ein Formular ausfüllen, sondern die Inhalte bewusst durchdenken.

Patientenverfügung Muster, Vorlage und PDF – was ist der Unterschied?

  • Muster sind allgemeine Textbeispiele, wie eine Patientenverfügung aussehen kann.
  • Vorlagen bieten Ihnen ein vorstrukturiertes Gerüst, das Sie mit Ihren Angaben ausfüllen können.
  • PDFs zum Ausdrucken sind oft fest formatiert und eignen sich gut für die handschriftliche Ausfertigung.

Ob Vorlage oder Muster, das Wichtigste ist: Sie müssen Ihre persönlichen Werte und Wünsche widerspiegeln. Nur dann kann das Dokument im Ernstfall auch in Ihrem Sinne angewendet werden. Wenn Sie jedoch sehr individuelle Vorstellungen haben und diese rechtssicher umsetzen möchten, sollten Sie sich unbedingt fachliche Beratung holen. Die Patientenverfügung ist für alle Beteiligten verbindlich: Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal, Justiz und Angehörige.

Wichtig

Eine Patientenverfügung muss immer schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein, um rechtsgültig zu sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Patientenverfügung online erstellen –
geht das wirklich?

Ja, Sie können eine Patientenverfügung auch online erstellen – solange das fertige Dokument anschließend ausgedruckt und unterschrieben wird. Der Online-Weg ist sogar besonders komfortabel, wenn Sie eine auf Sie zugeschnittene Lösung suchen.

Als exklusiven Service bieten wir unseren Kunden ein digitales Tool zur Erstellung einer rechtssicheren, personalisierten Patientenverfügung. Schritt für Schritt werden Sie durch die relevanten Entscheidungen geführt. Das Ergebnis: eine individuelle, verständliche und gültige Patientenverfügung zum Ausdrucken und/oder zur Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

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Patientenverfügung hinterlegen – damit sie im Ernstfall gefunden wird

Eine Patientenverfügung nützt nur dann etwas, wenn sie im entscheidenden Moment vorliegt. Daher ist es wichtig, das Dokument so zu hinterlegen, dass es im Notfall schnell gefunden und beachtet wird.

Empfohlene Aufbewahrungsorte sind zum Beispiel:

  • Bei Ihnen zu Hause, z. B. in einem Ordner mit dem Titel „Vorsorgedokumente“
  • Bei einer vertrauten Person (z. B. Ehepartner, Kinder, Freunde)
  • Beim Hausarzt oder behandelnden Facharzt
  • In einer Patientenakte in der Klinik (sofern planbar)
  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (besonders empfohlen)

Tipp

Tragen Sie eine kleine Hinweiskarte bei sich, etwa im Geldbeutel, mit dem Hinweis: „Patientenverfügung vorhanden – hinterlegt bei [Name/Ort]“. So stellen Sie sicher, dass medizinisches Personal im Notfall direkt Bescheid weiß und nicht erst lange suchen muss.

Mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht umfassend abgesichert

Viele Menschen verwechseln die beiden Dokumente oder denken, sie müssten sich für eines entscheiden. Das ist ein Irrtum. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erfüllen unterschiedliche, aber sich ergänzende Aufgaben:

Die Patientenverfügung beschreibt, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine vertrauensvolle Person, die Ihre Wünsche kennt und in Ihrem Namen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen darf – nicht nur in Gesundheitsfragen, sondern auch bei Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, bei Behörden, Banken oder Versicherungen. Die Vorsorgevollmacht ist eine sofort wirksame Generalvollmacht bei der Sie den Bevollmächtigten anweisen, erst dann für Sie zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Unser Rat: Erstellen Sie beide Dokumente gemeinsam. So ist sowohl geklärt, was geschehen soll, als auch, wer sich darum kümmern darf.

Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder ein anderes Anliegen: Wir sind für Sie da! Die KS/AUXILIA unterstützt Sie bei Fragen rund um Ihre Absicherung. Komplettieren Sie Ihren Schutz mit einer Rechtsschutzversicherung und nutzen Sie unseren Beitragsrechner – für starken Rückhalt, wenn es darauf ankommt.

Rechtsschutz & Vorsorge:
Warum beides zusammengehört

Konflikte rund um medizinische Entscheidungen, Betreuungsverfügungen oder Patientenrechte sind rechtlich komplex und emotional belastend. Mit einer Rechtsschutzversicherung sichern Sie sich juristischen Beistand – ob zur Erstellung von Vorsorgedokumenten, bei Konflikten mit dem Krankenhaus oder zur Durchsetzung Ihrer Patientenrechte.

Bei der KS/AUXILIA erhalten Sie nicht nur rechtssichere Unterstützung rund um Ihre Patientenverfügung. Wir bieten Ihnen ein ganzheitliches Rechtsschutzangebot, genau auf Ihr Leben abgestimmt. Streitigkeiten im Straßenverkehr, Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, Probleme mit dem Vermieter oder rechtliche Fragen im privaten Umfeld: Mit unseren wählbaren Rechtsschutzbereichen Privat, Beruf, Verkehr, Vermietung, Wohnen und Spezial-Straf-Rechtsschutzstellen Sie sich Ihren persönlichen Schutz passgenau zusammen.

Unser Ziel: Sie im Ernstfall nicht allein zu lassen – sondern mit rechtlichem Know-how, klaren Leistungen und schnellen Lösungen an Ihrer Seite zu stehen. So bleiben Sie in jeder Lebenslage souverän und gut abgesichert.

Warum Sie bei rechtlicher Vorsorge auf
die KS/AUXILIA setzen sollten

Als Spezialist für Rechtsschutz steht die KS/AUXILIA seit Jahrzehnten für Verlässlichkeit, Kompetenz und individuelle Absicherung. Unsere Leistungen gehen dabei weit über die reine Kostenerstattung hinaus:

  • Persönliche Beratung und digitale Services – wie unser Vorsorge-Generator für Patientenverfügungen
  • Individuell wählbare Rechtsschutzbereiche für Privat, Beruf, Verkehr, Vermietung, Wohnen und Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Keine Wartezeiten bei vielen Anliegen, z. B. im Verkehrsrechtsschutz
  • Transparente Beiträge, keine versteckten Kosten
  • Starker Partner im Hintergrund, wenn es darauf ankommt – juristisch und menschlich

Und das Beste: Über unseren Beitragsrechner finden Sie schnell und einfach den passenden Rechtsschutz – exakt zugeschnitten auf Ihren Bedarf.

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Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Die beste Patientenverfügung ist die, die zu Ihnen passt. Ein gutes Dokument ist klar formuliert, ohne unverständliche Fachsprache. Es ist individuell auf Ihre Wünsche abgestimmt und konkret in den Formulierungen, damit Ärzte und Angehörige wissen, wie zu handeln ist. Außerdem sollte Ihre Patientenverfügung regelmäßig aktualisiert werden, besonders bei Veränderungen Ihrer Lebens- oder Gesundheitssituation. Wichtige Ergänzungen sind die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.

Die gute Nachricht: Eine Patientenverfügung können Sie kostenlos erstellen – mit unserem Vorsorge-Generator sogar rechtssicher und bequem. Muster oder Vorlagen aus dem Internet sind meist kostenlos, aber dafür unpersönlich. Eine Beratung durch einen Anwalt oder Notar kostet Sie ca. 50 bis 200 €, je nach Umfang.

Ein Krankenhaus greift auf eine Patientenverfügung zurück, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Das kann z. B. der Fall sein bei:

  • Bewusstlosigkeit nach einem Unfall
  • Komatösem Zustand
  • Fortgeschrittener Demenz
  • Schlaganfall mit Sprach- und Verständnisausfall
  • Akuten lebensbedrohlichen Erkrankungen
  • Anstehenden riskanten Operationen mit evtl. Komplikationen