Rückwirkende Rechtsschutzversicherung? –
Vorsorge ist besser
als Nachsicht

Das müssen Sie wissen
- Ob nach einem Verkehrsunfall, einer arbeitsrechtlichen Abmahnung oder einer Streitigkeit mit dem Vermieter: Der Wunsch nach rückwirkender Absicherung entsteht oft erst im konkreten Ernstfall.
- Doch dann ist es meistens bereits zu spät: Eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung ist in der Regel nicht möglich.
- Genau deshalb ist es so wichtig, frühzeitig vorzusorgen. Die KS/AUXILIA unterstützt Sie dabei – mit Rechtsschutzangeboten für die Bereiche Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen, Vermietung, Kleinunternehmer und Spezial-Straf-Rechtsschutz.
Ist eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung möglich?
Die klare Antwort: Nein, eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung gibt es nicht. Denn Rechtsschutzversicherungen funktionieren nach dem sogenannten „Zeitpunktprinzip“. Das bedeutet: Ein Streit oder ein rechtliches Problem muss nach Vertragsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit entstanden sein, damit die Versicherung einspringt. Rückwirkende Leistungen – also für Streitigkeiten, die bereits bestehen – werden in der Regel nicht übernommen.
Ausnahme
Wenige Anbieter bieten in Einzelfällen eine Regelung für ein versichertes Schadenereignis vor Vertragsbeginn an – jedoch selten, meist sehr teuer und stark eingeschränkt. Eine komplette Absicherung für das Verfahren ist das meistens nicht. Achten Sie da auf das Kleingedruckte!
Deshalb sollten Sie nicht auf eine
rückwirkende Lösung hoffen
Viele Streitigkeiten passieren schneller, als man denkt. Ein paar Beispiele:
- Sie geraten unverschuldet in einen Verkehrsunfall – der Streit um die Schuldfrage landet vor Gericht.
- Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen unerwartet – eine Abfindung wird nicht angeboten, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird nötig.
- Die Onlinebestellung bleibt aus, der Händler reagiert nicht.
- Ihr Mieter zahlt die Miete nicht mehr oder beschädigt die Wohnung.
In solchen Fällen wünschen sich viele im Nachhinein, vorher abgesichert gewesen zu sein. Doch leider ist es dann zu spät. Deshalb gilt: Warten Sie nicht, bis der Ernstfall eintritt. Jetzt absichern, später profitieren! Mit der KS/AUXILIA schützen Sie sich in jedem Bereich, der Ihnen wichtig ist. Unser Beitragsrechner zeigt Ihnen dabei transparent, was Sie das kostet.
Wie lange muss man eine Rechtsschutzversicherung haben, um sie in Anspruch nehmen zu können?
Die meisten Rechtsschutzversicherungen – so auch die KS/AUXILIA – sehen in wenigen Leistungsarten eine Wartezeit von drei Monaten vor. Das bedeutet: Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten für neue rechtliche Auseinandersetzungen. Diese Regelung soll verhindern, dass Rechtsschutz erst dann abgeschlossen wird, wenn sich ein Konflikt bereits abzeichnet.
Allerdings gibt es auch Leistungen, die sofort gelten – also ohne Wartezeit. Dazu gehören zum Beispiel:
- Ordnungswidrigkeiten oder Unfälle im Straßenverkehr, bei denen schnell geklärt werden muss, wer schuld ist
- Die strafrechtliche Unterstützung, wenn Ihnen ein Vergehen oder Verbrechen vorgeworfen wird
- Im Internet-Rechtsschutz bei Schadenersatz-Streitigkeiten
Hinweis
Gerade weil eine Wartezeit in vielen Bereichen gilt, ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen. Denn wenn der Ernstfall schon eingetreten ist, kommt ein Neuabschluss zu spät.

Relevante Rechtsschutzbereiche – jetzt flexibel absichern
Auch, wenn Sie sich nicht rückwirkend rechtlich absichern können, heißt das nicht, dass Sie ungeschützt bleiben müssen. Im Gegenteil: Mit der KS/AUXILIA haben Sie die Möglichkeit, jetzt vorsorglich aktiv zu werden und Ihren Rechtsschutz so zusammenzustellen, wie er zu Ihrem Leben passt – ganz gleich, ob Sie angestellt, selbstständig, Vermieter oder viel mit dem Auto unterwegs sind.
Verkehrsrechtsschutz rückwirkend?
Lieber jetzt aktiv werden!
Sie hatten schon einen Unfall oder sind zu schnell geblitzt worden? Dann ist eine Absicherung leider nicht mehr möglich. Doch für zukünftige Fahrten gilt: Ein Verkehrsrechtsschutz ist unverzichtbar. Sie erhalten unter anderem:
- Unterstützung bei unklarer Schuldfrage nach Unfällen
- Kostenübernahme für Anwalt und Gericht
- Automobilclub-Leistungen (wie Pannenhilfe) inklusive
Mietrechtsschutz rückwirkend?
Nur für zukünftige Konflikte
Ob Ärger mit der Nebenkostenabrechnung oder Schimmel in der Wohnung – mit dem Baustein Wohnen sichern Sie sich beispielsweise für folgende Belange ab:
- Streitigkeiten mit dem Vermieter
- Auseinandersetzungen mit Nachbarn
- Mieterhöhungen oder Kündigungen
- Streit um Schönheitsreparaturen
Arbeitsrechtsschutz rückwirkend?
Leider nicht möglich
Ein Konflikt im Job kann schnell unvorhergesehen auftreten – eine Kündigung oder Abmahnung kommt oft überraschend. Der Baustein Beruf schützt Sie, wenn Sie ihn rechtzeitig abgeschlossen haben:
- Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Kostenübernahme für Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Rechtsschutz Strafrecht rückwirkend?
Bei Ermittlungen besser vorbereitet sein
Ein strafrechtlicher Vorwurf kann auch unverschuldet und plötzlich im Raum stehen – sei es durch eine Anzeige im Straßenverkehr, eine Steuerprüfung oder einen vermeintlichen Verstoß im beruflichen Umfeld. Doch: Ein rückwirkender Strafrechtsschutz ist nicht möglich, wenn das Ermittlungsverfahren bereits läuft.
Mit dem Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz sind Sie bei künftigen Vorwürfen abgesichert, unter anderem für:
- Verteidigung bei Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Steuerdelikten
- Kostenübernahme für hohe Honorare des Strafverteidigers
- Schutz auch bei dienstlich bedingten Strafverfahren
Firmenrechtsschutz rückwirkend? Keine Option –
deshalb sinnvoll vorsorgen
Ob Vertragsstreit mit einem Kunden, Ärger mit einem Mitarbeiter oder eine behördliche Auseinandersetzung – gerade für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer können rechtliche Konflikte schnell existenzbedrohend werden. Rückwirkend lässt sich in der Regel keine Versicherung abschließen, deshalb gilt: Mit einem passenden Firmenrechtsschutz sorgen Sie rechtzeitig vor und profitieren unter anderem von:
- Kostenschutz bei Streitigkeiten rund um Ihre Firma
- Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Konflikten im Betrieb
- Zugang zu spezialisierten Anwälten für Ihr Business
Hier die Tarifübersicht einfügen
Häufige Fragen zur rückwirkenden Rechtsschutzversicherung
Fast keine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten für Streitfälle, die bereits vor Vertragsbeginn begonnen haben. Das liegt daran, dass das Prinzip der Rechtsschutzversicherung vorsieht, zukünftige, unvorhergesehene Konflikte abzusichern.
Nein – wenn bereits ein konkreter Schadenfall wie eine Abmahnung vorliegt, können Sie diesen leider nicht mehr nachträglich absichern. Eine laufende Auseinandersetzung gilt als vorvertraglich – und ist damit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
In diesem Fall greift in wenigen Bereichen eine Wartezeit von drei Monaten. Streitigkeiten, die in dieser Zeit entstehen, sind in der Regel nicht abgesichert. Nur in bestimmte Leistungsarten und generell im Verkehrsrechtsschutz greift der Versicherungsschutz sofort. Daher ist es wichtig, nicht erst im Schadenfall abzuschließen.
Einige Versicherer werben mit Sonderlösungen oder Kulanzregelungen, jedoch meist mit engen Einschränkungen, hohen Prämien und nur für sehr spezifische Einzelfälle. Ein vollwertiger, rückwirkender Rechtsschutz wird von Anbietern meist nicht angeboten.
Ein Wechsel ist zwar grundsätzlich möglich, doch auch hier gilt: Der neue Vertrag übernimmt keine Fälle, die bereits vor dem Wechsel begonnen haben. Auch bei einem Anbieterwechsel entsteht eine neue Wartezeit – es sei denn, Sie weisen einen nahtlosen zeitlichen Anschluss an Ihren Vorvertrag nach.