Rückwirkende Rechtsschutzversicherung? –
Vorsorge ist besser
als Nachsicht

Mann sitzt nachdenklich vor seinem Computer

Das müssen Sie wissen

  • Ob nach einem Verkehrsunfall, einer arbeitsrechtlichen Abmahnung oder einer Streitigkeit mit dem Vermieter: Der Wunsch nach rückwirkender Absicherung entsteht oft erst im konkreten Ernstfall.
  • Doch dann ist es meistens bereits zu spät: Eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung ist in der Regel nicht möglich.
  • Genau deshalb ist es so wichtig, frühzeitig vorzusorgen. Die AUXILIA unterstützt Sie dabei – mit Rechtsschutzangeboten für die Bereiche Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen, Vermietung, Kleinunternehmer und Spezial-Straf-Rechtsschutz.

 

Ist eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung möglich?

Die klare Antwort: Nein, eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung gibt es nicht. Denn Rechtsschutzversicherungen funktionieren nach dem sogenannten „Zeitpunktprinzip“. Das bedeutet: Ein Streit oder ein rechtliches Problem muss nach Vertragsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit entstanden sein, damit die Versicherung einspringt. Rückwirkende Leistungen – also für Streitigkeiten, die bereits bestehen – werden in der Regel nicht übernommen.

Ausnahme

Wenige Anbieter bieten in Einzelfällen eine Regelung für ein versichertes Schadenereignis vor Vertragsbeginn an – jedoch selten, meist sehr teuer und stark eingeschränkt. Eine komplette Absicherung für das Verfahren ist das meistens nicht. Achten Sie da auf das Kleingedruckte!

Deshalb sollten Sie nicht auf eine
rückwirkende Lösung hoffen

Viele Streitigkeiten passieren schneller, als man denkt. Ein paar Beispiele:

  • Sie geraten unverschuldet in einen Verkehrsunfall – der Streit um die Schuldfrage landet vor Gericht.
  • Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen unerwartet – eine Abfindung wird nicht angeboten, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird nötig.
  • Die Onlinebestellung bleibt aus, der Händler reagiert nicht.
  • Ihr Mieter zahlt die Miete nicht mehr oder beschädigt die Wohnung.

In solchen Fällen wünschen sich viele im Nachhinein, vorher abgesichert gewesen zu sein. Doch leider ist es dann zu spät. Deshalb gilt: Warten Sie nicht, bis der Ernstfall eintritt. Jetzt absichern, später profitieren! Mit der AUXILIA schützen Sie sich in jedem Bereich, der Ihnen wichtig ist. Unser Beitragsrechner zeigt Ihnen dabei transparent, was Sie das kostet.

Wie lange muss man eine Rechtsschutzversicherung haben, um sie in Anspruch nehmen zu können?

Die meisten Rechtsschutzversicherungen – so auch die KS/AUXILIA – sehen in wenigen Leistungsarten eine Wartezeit von drei Monaten vor. Das bedeutet: Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten für neue rechtliche Auseinandersetzungen. Diese Regelung soll verhindern, dass Rechtsschutz erst dann abgeschlossen wird, wenn sich ein Konflikt bereits abzeichnet.

Allerdings gibt es auch Leistungen, die sofort gelten – also ohne Wartezeit. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ordnungswidrigkeiten oder Unfälle im Straßenverkehr, bei denen schnell geklärt werden muss, wer schuld ist
  • Die strafrechtliche Unterstützung, wenn Ihnen ein Vergehen oder Verbrechen vorgeworfen wird
  • Im Internet-Rechtsschutz bei Schadenersatz-Streitigkeiten

Hinweis

Gerade weil eine Wartezeit in vielen Bereichen gilt, ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen. Denn wenn der Ernstfall schon eingetreten ist, kommt ein Neuabschluss zu spät.

Relevante Rechtsschutzbereiche – jetzt flexibel absichern

Auch, wenn Sie sich nicht rückwirkend rechtlich absichern können, heißt das nicht, dass Sie ungeschützt bleiben müssen. Im Gegenteil: Mit der AUXILIA haben Sie die Möglichkeit, jetzt vorsorglich aktiv zu werden und Ihren Rechtsschutz so zusammenzustellen, wie er zu Ihrem Leben passt – ganz gleich, ob Sie angestellt, selbstständig, Vermieter oder viel mit dem Auto unterwegs sind.

Verkehrsrechtsschutz rückwirkend?
Lieber jetzt aktiv werden!

Sie hatten schon einen Unfall oder sind zu schnell geblitzt worden? Dann ist eine Absicherung leider nicht mehr möglich. Doch für zukünftige Fahrten gilt: Ein Verkehrsrechtsschutz ist unverzichtbar. Sie erhalten unter anderem:

  • Unterstützung bei unklarer Schuldfrage nach Unfällen
  • Kostenübernahme für Anwalt und Gericht
  • Automobilclub-Leistungen (wie Pannenhilfe) inklusive

Mietrechtsschutz rückwirkend?
Nur für zukünftige Konflikte

Ob Ärger mit der Nebenkostenabrechnung oder Schimmel in der Wohnung – mit dem Baustein Wohnen sichern Sie sich beispielsweise für folgende Belange ab:

  • Streitigkeiten mit dem Vermieter
  • Auseinandersetzungen mit Nachbarn
  • Mieterhöhungen oder Kündigungen
  • Streit um Schönheitsreparaturen

Arbeitsrechtsschutz rückwirkend?
Leider nicht möglich

Ein Konflikt im Job kann schnell unvorhergesehen auftreten – eine Kündigung oder Abmahnung kommt oft überraschend. Der Baustein Beruf schützt Sie, wenn Sie ihn rechtzeitig abgeschlossen haben:

  • Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Kostenübernahme für Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Rechtsschutz Strafrecht rückwirkend?
Bei Ermittlungen besser vorbereitet sein

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann auch unverschuldet und plötzlich im Raum stehen – sei es durch eine Anzeige im Straßenverkehr, eine Steuerprüfung oder einen vermeintlichen Verstoß im beruflichen Umfeld. Doch: Ein rückwirkender Strafrechtsschutz ist nicht möglich, wenn das Ermittlungsverfahren bereits läuft.

Mit dem Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz sind Sie bei künftigen Vorwürfen abgesichert, unter anderem für:

  • Verteidigung bei Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Steuerdelikten
  • Kostenübernahme für hohe Honorare des Strafverteidigers
  • Schutz auch bei dienstlich bedingten Strafverfahren

Firmenrechtsschutz rückwirkend? Keine Option –
deshalb sinnvoll vorsorgen

Ob Vertragsstreit mit einem Kunden, Ärger mit einem Mitarbeiter oder eine behördliche Auseinandersetzung – gerade für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer können rechtliche Konflikte schnell existenzbedrohend werden. Rückwirkend lässt sich in der Regel keine Versicherung abschließen, deshalb gilt: Mit einem passenden Firmenrechtsschutz sorgen Sie rechtzeitig vor und profitieren unter anderem von:

  • Kostenschutz bei Streitigkeiten rund um Ihre Firma
  • Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Konflikten im Betrieb
  • Zugang zu spezialisierten Anwälten für Ihr Business

 

 

Unsere Tarifoptionen

Verkehrs-Rechtsschutz

5,04 €
monatlich
60,48 € pro Jahr
14,97 €
vierteljährlich
4,99 € pro Monat
29,36 €
halbjährlich
4,89 € pro Monat
57,00 €
jährlich
4,75 € pro Monat
6,28 €
monatlich
75,36 € pro Jahr
18,64 €
vierteljährlich
6,21 € pro Monat
36,57 €
halbjährlich
6,10 € pro Monat
71,00 €
jährlich
5,92 € pro Monat
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monatlich
67,92 € pro Jahr
16,80 €
vierteljährlich
5,60 € pro Monat
32,96 €
halbjährlich
5,49 € pro Monat
64,00 €
jährlich
5,33 € pro Monat
6,98 €
monatlich
83,76 € pro Jahr
20,74 €
vierteljährlich
6,91 € pro Monat
40,69 €
halbjährlich
6,78 € pro Monat
79,00 €
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6,58 € pro Monat
7,78 €
monatlich
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23,11 €
vierteljährlich
7,70 € pro Monat
45,33 €
halbjährlich
7,56 € pro Monat
88,00 €
jährlich
7,33 € pro Monat
6,45 €
monatlich
77,40 € pro Jahr
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vierteljährlich
6,39 € pro Monat
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halbjährlich
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73,00 €
jährlich
6,08 € pro Monat
6,63 €
monatlich
79,56 € pro Jahr
19,69 €
vierteljährlich
6,56 € pro Monat
38,63 €
halbjährlich
6,44 € pro Monat
75,00 €
jährlich
6,25 € pro Monat
6,72 €
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80,64 € pro Jahr
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vierteljährlich
6,65 € pro Monat
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halbjährlich
6,52 € pro Monat
76,00 €
jährlich
6,33 € pro Monat
7,43 €
monatlich
89,16 € pro Jahr
22,05 €
vierteljährlich
7,35 € pro Monat
43,27 €
halbjährlich
7,21 € pro Monat
84,00 €
jährlich
7,00 € pro Monat

Versicherte Bereiche

  • Verkehr
  • KS-Mitgliedschaftsleistungen

Beliebt

JURPRIVAT

19,79 €
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237,48 € pro Jahr
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vierteljährlich
19,60 € pro Monat
115,37 €
halbjährlich
19,23 € pro Monat
224,00 €
jährlich
18,67 € pro Monat
27,39 €
monatlich
328,68 € pro Jahr
81,38 €
vierteljährlich
27,13 € pro Monat
159,66 €
halbjährlich
26,61 € pro Monat
310,00 €
jährlich
25,83 € pro Monat
24,30 €
monatlich
291,60 € pro Jahr
72,19 €
vierteljährlich
24,06 € pro Monat
141,63 €
halbjährlich
23,61 € pro Monat
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22,92 € pro Monat
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27,67 € pro Monat
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monatlich
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90,57 €
vierteljährlich
30,19 € pro Monat
177,68 €
halbjährlich
29,61 € pro Monat
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28,75 € pro Monat
31,19 €
monatlich
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92,66 €
vierteljährlich
30,89 € pro Monat
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halbjährlich
30,30 € pro Monat
353,00 €
jährlich
29,42 € pro Monat
35,69 €
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35,35 € pro Monat
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halbjährlich
34,68 € pro Monat
404,00 €
jährlich
33,67 € pro Monat
33,40 €
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400,80 € pro Jahr
99,23 €
vierteljährlich
33,08 € pro Monat
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jährlich
31,50 € pro Monat
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37,98 € pro Monat
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Versicherte Bereiche

  • Privat
  • Beruf
  • Verkehr
  • Wohnen
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • KS-Mitgliedschaftsleistungen

Privat & Verkehr

10,96 €
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131,52 € pro Jahr
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vierteljährlich
10,85 € pro Monat
63,87 €
halbjährlich
10,65 € pro Monat
124,00 €
jährlich
10,33 € pro Monat
14,93 €
monatlich
179,16 € pro Jahr
44,36 €
vierteljährlich
14,79 € pro Monat
87,04 €
halbjährlich
14,51 € pro Monat
169,00 €
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14,08 € pro Monat
12,99 €
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vierteljährlich
12,86 € pro Monat
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147,00 €
jährlich
12,25 € pro Monat
15,64 €
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46,47 €
vierteljährlich
15,49 € pro Monat
91,16 €
halbjährlich
15,19 € pro Monat
177,00 €
jährlich
14,75 € pro Monat
16,09 €
monatlich
193,08 € pro Jahr
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vierteljährlich
15,93 € pro Monat
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halbjährlich
15,62 € pro Monat
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monatlich
197,16 € pro Jahr
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16,27 € pro Monat
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15,96 € pro Monat
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15,50 € pro Monat
18,64 €
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halbjährlich
16,83 € pro Monat
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jährlich
16,33 € pro Monat
19,97 €
monatlich
239,64 € pro Jahr
59,33 €
vierteljährlich
19,78 € pro Monat
116,39 €
halbjährlich
19,40 € pro Monat
226,00 €
jährlich
18,83 € pro Monat

Versicherte Bereiche

  • Privat
  • Verkehr
  • KS-Mitgliedschaftsleistungen

Häufige Fragen zur rückwirkenden Rechtsschutzversicherung

Fast keine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten für Streitfälle, die bereits vor Vertragsbeginn begonnen haben. Das liegt daran, dass das Prinzip der Rechtsschutzversicherung vorsieht, zukünftige, unvorhergesehene Konflikte abzusichern.

Nein – wenn bereits ein konkreter Schadenfall wie eine Abmahnung vorliegt, können Sie diesen leider nicht mehr nachträglich absichern. Eine laufende Auseinandersetzung gilt als vorvertraglich – und ist damit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

In diesem Fall greift in wenigen Bereichen eine Wartezeit von drei Monaten. Streitigkeiten, die in dieser Zeit entstehen, sind in der Regel nicht abgesichert. Nur in bestimmte Leistungsarten und generell im Verkehrsrechtsschutz greift der Versicherungsschutz sofort. Daher ist es wichtig, nicht erst im Schadenfall abzuschließen.

Einige Versicherer werben mit Sonderlösungen oder Kulanzregelungen, jedoch meist mit engen Einschränkungen, hohen Prämien und nur für sehr spezifische Einzelfälle. Ein vollwertiger, rückwirkender Rechtsschutz wird von Anbietern meist nicht angeboten.

Ein Wechsel ist zwar grundsätzlich möglich, doch auch hier gilt: Der neue Vertrag übernimmt keine Fälle, die bereits vor dem Wechsel begonnen haben. Auch bei einem Anbieterwechsel entsteht eine neue Wartezeit – es sei denn, Sie weisen einen nahtlosen zeitlichen Anschluss an Ihren Vorvertrag nach.