Schadenersatz-Rechtsschutz – wenn Sie berechtigte Ansprüche durchsetzen wollen
- Unterstützung bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Für die Rechtsbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr
- Freie Anwaltswahl
Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag für Ihren Schadenersatzrechtsschutz!
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Schadensersatz: Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

Ob bei einem Verkehrsunfall, nach einem Vertragsbruch, in einem Mietstreit oder wegen einer Flugverspätung – oft entstehen Ihnen Schäden, für die jemand anders verantwortlich ist. Doch was ist, wenn die Schäden nicht ersetzt werden? Wer übernimmt dann die Kosten? Wie kommt man an sein Recht?
Mit dem Schadenersatz-Rechtsschutz der KS/AUXILIA stehen Sie nicht allein da: Sie erhalten professionelle rechtliche Unterstützung, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen – ohne das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits.
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Inhaltsverzeichnis
- Schadensersatz: Ihre Rechte einfach erklärt
- Schadenersatz Rechtsschutz: Typische Schadensbeispiele aus dem Alltag
- Schadenersatz-Rechtsschutz – was ist versichert? Unsere Leistungen im Überblick
- Schadenersatz Rechtsschutz bei der KS/AUXILIA: Ihre Vorteile auf einen Blick
- Für maximale Flexibilität: Ihr individueller Schutz bei der KS/AUXILIA
- Häufige Fragen zum Schadenersatzrechtsschutz
Schadensersatz: Ihre Rechte einfach erklärt
Wer unverschuldet zu Schaden kommt, möchte verständlicherweise wissen: Was steht mir zu? Und wie kann ich meine Schadensersatzansprüche geltend machen? Die rechtlichen Grundlagen für Schadensersatz sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und klingen oft komplizierter, als sie sind.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen einfach erklärt:
- Wann ist gemäß BGB eine Person grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet? – Wenn jemand durch eigenes Verschulden Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder Rechte eines anderen verletzt.
- Wie hoch darf man Schadensersatz verlangen? – Die Höhe muss dem entstandenen Schaden entsprechen – es gilt das sogenannte "Naturalrestitutionsprinzip", wonach der Zustand wiederhergestellt werden muss, der vorliegen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.
- Verjährt Schadensersatz? – Ja, je nach Rechtsbereich. Die übliche Verjährungsfrist beträgt beispielsweise im Vertragsrecht in der Regel drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
- Wie hoch ist der Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung? – Hier gelten Marktüblichkeiten, oft orientiert an Lizenzanalysen. Die Summen variieren – lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Tipp
Das Vorliegen der Voraussetzungen für Schadensersatz und die individuellen Erfolgsaussichten sollten Sie für Ihren konkreten Einzelfall von einem Anwalt prüfen lassen.
Schadensersatz berechnen –
lohnt sich der Aufwand?
Wenn Sie einen Anspruch auf Entschädigung vermuten, lohnt es sich, den Schadensersatz zu berechnen. Dabei kommt es auf die Art und den Umfang des Schadens an:
- Personenschaden → möglicherweise Schmerzensgeld
- Sachschaden → Wiederbeschaffungswert bzw. Reparaturkosten
- Vermögensschaden → z. B. entgangenes Einkommen
Tipp
Lassen Sie sich rechtlich beraten und nutzen Sie ggf. eine Schmerzensgeldtabelle, um die ungefähre Höhe besser einschätzen zu können.
Schadenersatz Rechtsschutz: Typische
Schadensbeispiele aus dem Alltag
Schadensersatz nach ärztlichem Behandlungsfehler
Nach einem Routineeingriff klagen Sie über anhaltende Schmerzen. Eine zweite ärztliche Meinung bringt Klarheit: Bei der Operation wurde fehlerhaft gearbeitet. Es drohen langwierige Behandlungen– Sie möchten Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall fordern.
Unsere Leistung:
Im Baustein Privatrechtsschutz ist der hierfür relevante Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten. Die KS/AUXILIA unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Behandlungsfehler, übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten und gegebenenfalls auch ein gerichtliches ärztliches Gutachten. So können Sie auf Augenhöhe mit Klinik oder Versicherung verhandeln.

Flugverspätung mit Folgekosten
Ihr Urlaubsflug verspätet sich um mehrere Stunden – Sie verpassen den Anschlussflug und müssen auf eigene Kosten ein Hotel buchen. Die Fluggesellschaft reagiert nicht auf Ihre Erstattungsforderungen.
Unsere Leistung:
Dank des Privatrechtsschutzes mit Schadenersatzrechtsschutz übernimmt die KS/AUXILIA die Kosten für die rechtliche Prüfung bei einem Fachanwalt und hilft Ihnen, Ihre Schadensersatzansprüche nach EU-Fluggastrecht durchzusetzen – notfalls vor Gericht.

Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden
An einer grünen Ampel fährt Ihnen ein anderer Verkehrsteilnehmer auf – Ihr Auto hat einen Totalschaden, Sie erleiden ein Schleudertrauma. Die gegnerische Versicherung zögert die Regulierung hinaus.
Unsere Leistung:
Im Verkehrsrechtsschutz ist der dafür relevante Schadenersatzrechtsschutz enthalten. Die KS/AUXILIA übernimmt die Kosten für Anwalt, Zeugen, gerichtlichen Gutachter und Gericht und hilft Ihnen, Schmerzensgeld und Reparaturkosten einzufordern.

Machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche mit Ihrer Rechtsschutzversicherung geltend!
Lassen Sie sich von uns beraten
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des passenden Rechtsschutz-Tarifs.
089 / 539 81 999
neukunden@ks-auxilia.de

Welche typischen Leistungen deckt der Rechtsschutz für Schadensersatz ab?
- Kostenübernahme bei anwaltlicher Beratung und Vertretung (auch außergerichtlich)
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld
- Durchsetzung von Schadenersatz bei Datenlecks oder Schadenersatz bei Körperverletzung
- Unterstützung bei Folgen aus Vertragsverletzungen, z. B. mangelhafte Lieferung
- Hilfe bei Folgen aus Flugverspätung, Reiseabbruch oder Hotelmängeln
- Schutz bei Sach- oder Vermögensschäden, etwa durch Mieter, Dienstleister oder Arbeitgeber
- Telefonische Rechtsberatung durch erfahrene Juristen
- Zugang zu Online-Rechtsservices (z. B. Dokumentenprüfung)
Hier finden Sie alle Leistungen im Detail als Download!
Jetzt individuellen Beitrag berechnen und direkt online Ihren Schadensersatzrechtsschutz abschließen!
Das sagen unsere Kunden
Der Schadenersatzrechtsschutz hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen – in vielen Alltagssituationen, in denen Sie unverschuldet zu Schaden kommen. Er ist je nach Leistungsart Bestandteil der wählbaren Rechtsschutzbereiche Privat, Verkehr, Beruf oder Wohnen. Bei der KS/AUXILIA stellen Sie sich Ihren Schutz ganz einfach gemäß den in unserem Beitragsrechner vorgesehenen Kombinationsmöglichkeiten selbst zusammen. Das Ergebnis: Ein fairer Beitrag und ein Rechtsschutz, der wirklich zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.
Flexibel auswählbar:
Ihr individueller Rechtsschutz
bei der KS/AUXILIA
Der Reiserechtsschutz ist im Baustein Privat enthalten. Sie können diesen allein versichern oder Produkte mit noch mehr Leistungen wählen – für einen weitgehenden Schutz, und das in wichtigen Lebenslagen. Sie wählen das Produkt aus, was Sie gerne haben wollen – und wir stehen Ihnen zur Seite!

Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Beitrag!
Rechtsschutz, der sich an Sie anpasst – mit der KS/AUXILIA
Egal, ob im Straßenverkehr, bei Online-Bestellungen, in der Mietwohnung oder am Arbeitsplatz – rechtliche Konflikte mit Schadensersatz-Folgen können Sie überall treffen. Mit der KS/AUXILIA sind Sie bestens vorbereitet: Sie starten mit dem privaten Basisschutz und ergänzen ihn nach Wunsch.
Sie fahren regelmäßig Auto? Dann ist der Bereich Verkehr ideal. Sie möchten sich im Job absichern oder bei Problemen mit dem Vermieter? Dann kombinieren Sie Privat & Verkehr zusätzlich mit Beruf oder Wohnen. So entsteht ein persönliches Schutzpaket – genau auf Sie abgestimmt.
Hier die Tarifübersicht einfügen
Häufige Fragen zum Schadenersatzrechtsschutz
Ja. Der Schutz greift grundsätzlich auch bei Schadenfällen im Ausland.
Wenn der Verursacher des Schadens zahlungsunfähig oder unbekannt ist, können Schadenersatzforderungen ins Leere laufen. In solchen Fällen unterstützen wir das Erwirken von Titel für die Zukunft oder die Prüfung alternativer rechtliche Wege, etwa die Inanspruchnahme Dritter. Wichtig: Eine Entschädigungsgarantie besteht nicht – der Schadenersatzrechtsschutz übernimmt aber Ihre Rechtskosten.
Grundsätzlich deckt der Schadenersatzrechtsschutz auch immaterielle Schäden ab – etwa bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Verleumdung oder Rufschädigung. Entscheidend ist, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Unterlassung nachweisbar ist. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Bewertung.
Ja – es gibt keine generelle Mindestschadenshöhe. Allerdings kann bei sehr geringen Streitwerten eine außergerichtliche Einigung sinnvoller sein als ein Gerichtsverfahren. Die KS/AUXILIA ermöglicht in jedem Fall die juristische Erstberatung und die Klärung, ob sich eine Rechtsverfolgung lohnt. Auch eine von der KS/AUXILIA gezahlte Mediation kann solche Fälle in die richtige Richtung bringen.
Nein. Der Schadenersatzrechtsschutz greift nicht rückwirkend. Es besteht Versicherungsschutz für Fälle, die nach Vertragsbeginn eintreten. Tipp: Schließen Sie frühzeitig ab – idealerweise, bevor ein konkreter Konflikt absehbar ist.