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Schmerzensgeld: Was Ihnen zusteht und wie Sie es durchsetzen

Eine Frau mit Halskrause sitzt neben einem Mann an einem Tisch und spricht mit einem Berater.

Das müssen Sie wissen

  • Wer durch einen Unfall, eine Körperverletzung oder eine Beleidigung verletzt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen Schmerzensgeld verlangen. Es dient als Ausgleich für körperliche und seelische Schäden und soll das erlittene Leid anerkennen.
  • Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind die Art und Schwere der Verletzung, mögliche Dauerschäden, psychische Folgen und die Umstände des Einzelfalls. Orientierung bieten Urteile aus vergleichbaren Fällen, die in Schmerzensgeldtabellen festgehalten sind.
  • Um Schmerzensgeld zu erhalten, müssen die Verletzungen nachgewiesen und der Zusammenhang zum verursachenden Ereignis belegt werden. Die Forderung kann direkt beim Schädiger oder über dessen Versicherung gestellt werden.

Was ist Schmerzensgeld? Definition und Anspruch

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden, also für körperliche oder seelische Schmerzen, Leid und Beeinträchtigungen, die eine Person infolge eines schädigenden Ereignisses erlitten hat. Die rechtliche Grundlage bildet § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Es kommt immer dann in Betracht, wenn jemand durch das Verhalten einer anderen Person schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig, verletzt wurde.

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann in vielen Situationen entstehen. Häufig ist das nach einem Verkehrsunfall der Fall, zum Beispiel bei einem Auffahrunfall oder einem Schleudertrauma. Auch wer sich bei der Arbeit verletzt, durch einen Hundebiss zu Schaden kommt oder bei einem Fahrradunfall verletzt wird, kann Schmerzensgeld verlangen. Gleiches gilt bei ärztlichen Behandlungsfehlern oder einer Körperverletzung durch andere Personen. Selbst bei Beleidigungen oder Verleumdungen, die seelische Belastungen verursachen, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen. Ebenso möglich ist ein Anspruch nach einem Sturz auf ungesichertem Gelände oder nach Komplikationen bei einer Geburt.

Das Ziel des Schmerzensgeldes ist es, die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen angemessen zu entschädigen und die Verantwortung klar zu benennen. So wird das Leid des Geschädigten anerkannt und das Fehlverhalten des Verursachers deutlich gemacht.

Unterschied zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld

Viele Menschen verwechseln Schadensersatz und Schmerzensgeld, obwohl beide Ansprüche unterschiedliche Zwecke erfüllen. Beim Schadensersatz werden materielle Schäden ersetzt, also finanzielle Verluste wie Reparaturkosten, Arztkosten oder Verdienstausfall. Ziel ist es, den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Das Schmerzensgeld dagegen betrifft immaterielle Schäden. Es dient dem Ausgleich für körperliche oder seelische Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigungen, die nicht in Geld messbar sind. Hier geht es um Entschädigung und Genugtuung für erlittenes Leid, gestützt auf § 253 BGB.

Häufig bestehen beide Ansprüche nebeneinander. Ein typisches Beispiel ist ein Verkehrsunfall, bei dem nicht nur das Fahrzeug beschädigt wird, sondern auch der Fahrer Verletzungen erleidet. In solchen Fällen kann sowohl Schadensersatz für den materiellen Schaden als auch Schmerzensgeld für die körperlichen und seelischen Folgen verlangt werden.

Wie viel Schmerzensgeld bekommt man?

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird nicht pauschal, sondern individuell festgelegt. Gerichte orientieren sich dabei an sogenannten Schmerzensgeldtabellen.

Diese Tabellen enthalten Urteile aus vergleichbaren Fällen – sie dienen als Orientierung, sind aber keine feste Regel.

Faktoren, die die Höhe beeinflussen, sind etwa:

  • Art und Schwere der Verletzung
  • Dauer und Intensität der Schmerzen
  • Dauerhafte Beeinträchtigungen oder Narben
  • Psychische Folgen (z. B. Angstzustände, Traumata)
  • Mitverschulden des Verletzten
  • Verhalten des Schädigers (Einsicht, Entschuldigung etc.)

Zur Veranschaulichung haben wir eine beispielhafte grobe Orientierung aus Schmerzensgeldtabellen für Sie:

  • Leichtes Schleudertrauma (HWS-Verletzung): ca. 200–600 Euro
  • Mittelschwere HWS-Verletzung: ca. 1.500–5.000 Euro
  • Schwere HWS-Verletzung mit Dauerschäden: ca. 5.000–70.000 Euro
  • Armfraktur ohne Dauerschäden: ca. 1.600–5.000 Euro

Schwere Wirbelsäulenverletzung mit Lähmungserscheinungen: ca. 7.000–110.000 Euro

Schmerzensgeld beantragen:
So gehen Sie vor

Wer Schmerzensgeld beantragen möchte, sollte die folgenden Schritte beachten:

  1. Beweise sichern: Arztberichte, Fotos, Zeugenaussagen, Polizeiberichte
  2. Schaden dokumentieren: Schmerzen, Einschränkungen, psychische Folgen festhalten
  3. Gegner kontaktieren: Forderung an Schädiger oder dessen Versicherung stellen
  4. Fristen beachten: Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Beginn der Verjährung ist in der Regel der 31.12. des Jahres, in dem das schädigende Ereignis stattfand (Beispiel: Unfall am 15.11.2025. Die Verjährung beginnt am 31.12.2025 zu laufen und endet am 31.12.2028).
  5. Rechtliche Unterstützung sichern: Ein Anwalt kann die Höhe realistisch einschätzen und die Forderung durchsetzen

Gerade bei Verkehrsunfällen oder Arbeitsunfällen ist die Situation oft unklar – die gegnerische Versicherung versucht häufig, Zahlungen zu mindern oder abzulehnen. Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung, um Ihr Schmerzensgeld erfolgreich durchzusetzen.

Die KS/AUXILIA unterstützt Sie in rechtlichen Fragen rund um das Thema Schmerzensgeld. Ganz gleich, ob es um Ansprüche nach einem Unfall, einer Körperverletzung oder einer Beleidigung geht, mit unserer Rechtsschutzversicherung sind Sie abgesichert, wenn es zu Streitigkeiten über die Schuldfrage oder die Höhe der Entschädigung kommt.

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Ein Schmerzensgeldanspruch mag auf den ersten Blick klar erscheinen – doch in der Praxis gibt es oft viele Stolpersteine. Versicherungen argumentieren mit Mitverschulden, bestreiten die Verletzungen oder versuchen, das Verfahren so lange wie möglich hinauszuzögern. Gerade bei komplexeren Fällen, wie Schmerzensgeldforderungen nach Unfällen oder medizinischen Fehlbehandlungen, kann der Weg zum vollständigen Anspruch langwierig und kompliziert werden. Ohne anwaltliche Unterstützung ist es fast unmöglich, den vollen Anspruch durchzusetzen – und viele Betroffene geben auf oder akzeptieren geringere Entschädigungen.

In solchen Momenten ist es entscheidend, einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu wissen. Die Rechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA hilft Ihnen, rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, und unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche mit voller Kraft durchzusetzen.

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Häufige Fragen zum Schmerzensgeld

Am besten machen Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld so früh wie möglich geltend. Sobald ärztliche Befunde und Nachweise über die Verletzungen vorliegen, sollten Sie den Schädiger oder dessen Versicherung informieren. Je früher Sie handeln, desto leichter lässt sich der Zusammenhang zwischen dem Ereignis und den Folgen belegen.

Grundsätzlich ist es möglich, Schmerzensgeld ohne anwaltliche Hilfe zu verlangen. In der Praxis ist es jedoch ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, da dieser die rechtliche Situation besser einschätzen und die Forderung professionell durchsetzen kann.

Ist der Schädiger zahlungsunfähig, kann es schwierig werden, das zugesprochene Schmerzensgeld tatsächlich zu erhalten. Besteht jedoch eine Haftpflichtversicherung, übernimmt diese in der Regel die Zahlung. Falls keine Versicherung vorhanden ist, kann der Anspruch zwar gerichtlich festgestellt, aber oft nicht vollständig durchgesetzt werden.

Nein, Schmerzensgeld ist steuerfrei. Es handelt sich um eine Entschädigung für immaterielle Schäden und nicht um ein Einkommen. Daher müssen Sie das erhaltene Geld weder in der Steuererklärung angeben noch darauf Steuern zahlen.