Mietnomaden: Erkennen, handeln, absichern

Das müssen Sie wissen
- Mietnomaden sind der Albtraum jedes Vermieters: Menschen, die mit betrügerischer Absicht in eine Mietwohnung einziehen, keine oder nur unregelmäßig Miete zahlen oder die Wohnung in einem verwahrlosten Zustand zurücklassen. Oftmals kommt es dabei nicht nur zu erheblichen Mietausfällen, sondern auch zu massiven Sachschäden in der Immobilie – von zerstörtem Inventar bis hin zu mutwilligen Beschädigungen an Böden, Wänden und Installationen. Die finanziellen Belastungen für Eigentümer können schnell in die Tausende gehen.
- Dazu kommt: Mietnomaden nutzen häufig jede rechtliche Lücke, um eine schnelle Räumung zu verzögern, klammern sich an formale Fehler und entziehen sich jeder Verantwortung. Die rechtlichen und finanziellen Folgen sind daher nicht zu unterschätzen – vor allem, weil der Weg über eine Räumungsklage oft langwierig und kostspielig ist.
- Umso wichtiger ist es, sich als Vermieter frühzeitig abzusichern. Genau hier setzt die KS/AUXILIA an: Mit dem Vermieterrechtsschutz stehen Ihnen nicht nur erfahrene Fachanwälte zur Seite, sondern auch eine starke Versicherung, die im Ernstfall die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen übernimmt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Mietnomaden erkennen, was Sie rechtlich gegen sie unternehmen können – und wie Sie sich mit dem passenden Schutz dauerhaft absichern.
Was sind Mietnomaden?
Fragt man nach der Definition von Mietnomaden (umgangssprachlich auch Mietpreller genannt), sind damit Personen gemeint, die gezielt Mietwohnungen anmieten, ohne die Absicht zu haben, Miete zu zahlen. Stattdessen ziehen sie nach einer gewissen Zeit einfach weiter – oft mit erheblichen Schäden und Mietrückständen im Gepäck. Trotz erleichterter Räumungsmöglichkeiten ist der beste Schutz gegen Mietnomaden immer noch, sie gar nicht erst in die Wohnung zu lassen.
Typische Merkmale eines Mietnomaden sind etwa:
- Häufige Umzüge mit kurzer Mietdauer
- Unvollständige oder gefälschte Unterlagen bei Mietvertragsabschluss
- Ausreden oder Zahlungsverzögerungen ab dem ersten Monat
- Kontaktabbruch oder falsche Kontaktdaten
- Nach Auszug heruntergekommene und vermüllte Wohnungen zu hinterlassen
Tipp
Eine sogenannte Mietnomadenliste existiert in Deutschland nicht offiziell, denn personenbezogene Daten dürfen nicht öffentlich ohne Zustimmung der Betroffenen gesammelt oder verbreitet werden. Dennoch gibt es Möglichkeiten zur Vorabprüfung – dazu weiter unten mehr.

Wie kann man Mietnomaden erkennen?
Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, lohnt es sich, ganz genau hinzusehen. Denn wer potenzielle Mietbetrüger frühzeitig erkennt, erspart sich im schlimmsten Fall eine langwierige Räumungsklage, Mietausfälle und hohe Renovierungskosten. Mietnomaden wirken auf den ersten Blick oft harmlos oder sogar sympathisch – gerade das macht sie so gefährlich. Achten Sie deshalb auf bestimmte Verhaltensmuster und prüfen Sie jeden Mietinteressenten sorgfältig.
Daran erkennen Sie mögliche Mietnomaden:
- Bonitätsprüfung einholen (z. B. Schufa): Liegen negative Einträge vor, ist Vorsicht geboten. Seriöse Mieter haben in der Regel eine einwandfreie Zahlungshistorie.
- Gehaltsnachweise und Arbeitsvertrag vorlegen lassen: Mietnomaden versuchen häufig, solche Unterlagen zu umgehen oder liefern gefälschte Dokumente.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters einfordern: Wer Probleme in der Vergangenheit hatte, wird sich oft sträuben, diese vorzulegen.
- Mehrere Wohnungswechsel in kurzer Zeit: Ein typisches Indiz für Mietnomadentum. Fragen Sie konkret nach den Gründen für den letzten Umzug.
- Ungenaue oder widersprüchliche Angaben zur Person oder zum Beruf: Achten Sie auf Lücken im Lebenslauf oder seltsame Ausflüchte.
- Drängen auf schnellen Einzug oder Barzahlung: Mietnomaden haben oft ein starkes Interesse daran, zügig den Mietvertrag zu unterschreiben, ohne dass Zeit für eine gründliche Prüfung bleibt.
- Kaution als Mietsicherheit verlangen: Mietnomaden sind in der Regel nicht gewillt, einen einzigen Cent zu zahlen.
- Kein Interesse an der Wohnungsausstattung oder Mietbedingungen: Ein echter Mieter möchte wissen, was ihn erwartet – Mietnomaden nicht immer.
- Auf Referenzen vom bisherigen Vermieter bestehen: Mietnomaden verweigern sich hier, bzw. können keine Referenzen vorlegen.
Unser Tipp
Führen Sie ein persönliches Gespräch, auch wenn der Bewerber auf den ersten Blick „passt“. Ein offenes Gespräch deckt oft Widersprüche auf und hilft, den Eindruck besser einzuschätzen.
Was kann man gegen Mietnomaden tun?
Wenn der Ernstfall eingetreten ist und sich der Verdacht auf Mietnomaden bestätigt, ist rasches und rechtssicheres Handeln gefragt. Denn je länger der Mieter in der Wohnung verbleibt, desto höher wird der finanzielle Schaden – durch ausbleibende Mietzahlungen, mögliche Beschädigungen und hohe Sanierungskosten. Auch wenn der rechtliche Weg mitunter langwierig ist: Sie haben als Vermieter klare Handlungsoptionen, um sich zu wehren.
Mietnomaden loswerden: Ihre Optionen
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Fall von Mietnomadentum, ist konsequentes Handeln gefragt. Als Vermieter sollten Sie sich nicht auf leere Versprechungen verlassen, sondern zügig die rechtlichen Schritte einleiten. Denn je früher Sie aktiv werden, desto eher können Sie weiteren Schaden abwenden. Die folgenden Maßnahmen zeigen Ihnen, wie Sie rechtssicher und effektiv gegen Mietnomaden vorgehen:
- Abmahnung bei Zahlungsverzug: Zahlt der Mieter seine Miete nicht oder nur teilweise, ist eine schriftliche Abmahnung der erste Schritt. Sie dient als formaler Hinweis darauf, dass ein vertragswidriges Verhalten vorliegt. Gleichzeitig wird der Mieter zur Zahlung aufgefordert.
- Fristlose Kündigung § 543 BGB: Bleibt die Mietzahlung trotz Abmahnung aus, können Sie eine fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist in der Regel ein Mietrückstand von zwei Monatsmieten. Die Kündigung sollte rechtlich korrekt formuliert sein – bei Unsicherheit empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung.
- Räumungsklage einreichen: Mietnomaden ziehen in den seltensten Fällen freiwillig aus. In solchen Fällen bleibt oft nur der Gang vor Gericht: Mit einer Räumungsklage beantragen Sie die gerichtliche Räumung der Wohnung. Dies ist meist der zentrale Schritt im Verfahren gegen Mietnomaden.
- Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher: Liegt ein Räumungstitel vor, kann die Zwangsräumung durchgeführt werden. Diese erfolgt durch den zuständigen Gerichtsvollzieher, ggf. begleitet von der Polizei. Dieser letzte Schritt ist häufig zeit- und kostenintensiv – und mit weiteren Folgekosten wie Lagerung oder Entsorgung von zurückgelassenem Hausrat verbunden.
- Androhung von Schadenersatzansprüchen für Schäden durch Mieter.
Wie lange dauert es, einen
Mietnomaden loszuwerden?
Zwischen erster Abmahnung und tatsächlicher Räumung vergehen im Schnitt mehrere Monate – je nach Auslastung der Gerichte, Wohnort und Verhalten des Mieters. In dieser Zeit geht meist weiterhin keine Miete ein.
Mietnomaden anzeigen: Wann
ist eine Strafanzeige möglich?
Neben dem zivilrechtlichen Weg steht Ihnen auch der strafrechtliche offen – wenn ein konkreter Verdacht auf Einmietbetrug besteht. Dabei handelt es sich um einen Fall von Betrug gemäß § 263 StGB, wenn nachweisbar ist, dass der Mieter nie die Absicht hatte, Miete zu zahlen (Vorsatz). In solchen Fällen können Sie eine Strafanzeigebei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft stellen. Eine Strafanzeige ist keine Voraussetzung für ein zivilrechtliches Verfahren.
Diese Anzeige kann wichtig sein, um zukünftige Vermieter vor dem Täter zu schützen und ein eventuelles Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen. Mietnomaden, die dieses Vorgehen wiederholt anwenden, gelten in der Justiz als Wiederholungstäter.
Kann man Mietnomaden melden? Ja, insbesondere bei wiederholtem Einmietbetrug ist eine Meldung bei der Polizei sinnvoll. Bedenken Sie jedoch: Es gibt in Deutschland keine öffentlich zugängliche „Mietnomaden schwarze Liste“, auf die Vermieter zurückgreifen können. Der Datenschutz lässt eine solche Erfassung nicht zu.
Mietnomaden können teuer werden – rechtlich und finanziell. Die KS/AUXILIA steht Ihnen zuverlässig zur Seite, wenn es zu Streitigkeiten mit Mietern kommt – von Mietausfällen bis hin zur Räumungsklage. Mit dem Vermieterrechtsschutz sind Sie bestens abgesichert. Nutzen Sie jetzt unseren Beitragsrechner und finden Sie den passenden Schutz – individuell auf Ihre Vermietungssituation zugeschnitten.
Vermieterrechtsschutz: Die KS/AUXILIA als starker Partner bei Streitigkeiten mit Mietern
Wenn Sie rechtlich gegen Mietnomaden vorgehen müssen, ist die Unterstützung durch erfahrene Anwälte entscheidend. Genau hier greift der Vermieterrechtsschutz der KS/AUXILIA – mit umfassender Kostenübernahme und juristischem Beistand.
Ihre Vorteile mit dem Vermieterrechtsschutz der KS/AUXILIA:
Warum sich der Rechtsschutz bei
der KS/AUXILIA für Sie lohnt
Die KS/AUXILIA ist seit Jahrzehnten auf Rechtsschutz spezialisiert. Ob bei Problemen mit Mietnomaden, Streitigkeiten rund um die Nebenkostenabrechnung oder einer Kündigung: Mit uns sind Sie sowohl als Vermieter und auch als Mieter rechtlich auf der sicheren Seite und genießen kompetente Unterstützung in jeder Phase des Mietverhältnisses.
Ihre Vorteile bei der KS/AUXILIA auf einen Blick:
- Überschaubare Beiträge bei starken Leistungen
- Klare, faire Bedingungen – ohne versteckte Klauseln
- Individuell wählbare Rechtsschutzbereiche wie Wohnen, Vermietung, Privat, Beruf, Verkehr oder Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Schnelle Hilfe im Fall der Fälle per Telefon, E-Mail oder über unsere digitalen Services
- Ausgezeichneter Service mit langjähriger Erfahrung
Sichern Sie sich noch heute zuverlässig ab und berechnen Sie jetzt Ihre individuelle Rechtsschutzversicherung:
Häufige Fragen zu Mietnomaden
Für Sachschäden, die durch Mietnomaden verursacht wurden, kommt in der Regel keine klassische Gebäude- oder Hausratversicherung auf. Eine Rechtsschutzversicherung – wie der Vermieterrechtsschutz der KS/AUXILIA – übernimmt jedoch die Kosten für rechtliche Schritte gegen den Mieter, etwa für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Die Mietkaution dient als finanzielle Sicherheit für genau solche Fälle – sie darf nach Ende des Mietverhältnisses zur Deckung offener Forderungen verwendet werden. Eine zusätzliche Absicherung durch Rechtsschutz hilft dabei, die Ansprüche rechtlich durchzusetzen, falls der Schaden die Kaution übersteigt oder der Mieter sich weigert zu zahlen.
Ja, der Vermieterrechtsschutz der KS/AUXILIA gilt sowohl für vermietete Eigentumswohnungen als auch für vermietete Ein- oder Mehrfamilienhäuser. Wichtig ist, dass sich die vermietete Immobilie in Deutschland befindet und im Versicherungsschein korrekt mit der Objektadresse angegeben ist.
In diesem Fall darf der Vermieter das Zurückgelassene nicht einfach entsorgen. Es muss zunächst eine sogenannte „Sicherungsmaßnahme“ durch den Gerichtsvollzieher erfolgen, z. B. eine Einlagerung. Der Vermieter muss eine Bestandsübersicht erstellen, was vom Mietnomaden noch in der Wohnung erhalten ist und dies dokumentieren, am besten mit Bestätigung von Zeugen. Auch hierfür können Kosten entstehen – der Vermieterrechtsschutz kann helfen, diese Ansprüche später gegenüber dem Mieter geltend zu machen.