Rechtsschutzversicherung kündigen: So klappt es stressfrei

Das müssen Sie wissen
- Eine ordentliche Kündigung ist meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um ein Jahr. Diese Regelung gilt für Sie als Kunden aber auch für den Versicherer.
- Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung besteht für Sie je nach Anbieter und Bedingungen beispielsweise bei anerkannter oder verweigerter Kostenübernahme eines Rechtsschutzfalls oder einer Beitragserhöhung. Für den Versicherer sind die Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung beschränkt.
- Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen genau und achten Sie besonders auf lückenlosen Versicherungsschutz, wenn Sie nach der Kündigung zu einem anderen Anbieter wechseln möchten.
Inhaltsverzeichnis
- Gründe für die Kündigung Ihrer Rechtsschutzversicherung
- Wie kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?
- Kündigung einreichen: So gehen Sie richtig vor
- Nach der Kündigung: Rechtsschutzversicherung neu abschließen
- Warum sich ein Wechsel zur KS/AUXILIA lohnt
- Häufige Fragen zur Kündigung der Rechtsschutzversicherung
Gründe für die Kündigung Ihrer Rechtsschutzversicherung
Sie möchten Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen? Ob aus Unzufriedenheit, wegen einer Beitragserhöhung oder weil sich Ihre Lebensumstände geändert haben – hier erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen können und was Sie dabei beachten sollten.

Wie kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?
Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmer zwei Optionen: eine ordentliche Kündigung zum regulären Vertragsende oder eine außerordentliche Kündigung bei bestimmten Ereignissen wie Beitragserhöhungen oder Schadensfällen.
Ordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung
Die ordentliche Kündigung ist zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich – meist nach einem, drei oder fünf Jahren. Wenn Ihr Rechtsschutzvertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren hat, können Sie diesen, dank der Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz, bereits zum Ende des dritten Jahres kündigen. Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall die Kündigungsfrist Ihrer Rechtsschutzversicherung einhalten. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Vertragsende.
Beispiel: Läuft Ihr Vertrag bis zum 31.12., muss Ihre Kündigung bis zum 30.09. beim Versicherer eingehen.
Tipp
Prüfen Sie Ihre Police oder Vertragsunterlagen auf die genaue Laufzeit und Kündigungsfrist. Wird Ihre Rechtsschutzversicherung nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich meist automatisch um ein weiteres Jahr. Dann sind Sie erneut an den Vertrag gebunden – es sei denn, ein Sonderkündigungsrecht greift.
Außerordentliche Kündigung: Sonderkündigungsrecht nutzen
Es gibt bestimmte Situationen, in denen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung außerplanmäßig kündigen dürfen – das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht können Sie immer dann nutzen, wenn sich der Vertrag zu Ihrem Nachteil verändert.
Gründe für eine außerordentliche Kündigung:
- Beitragserhöhung – Kündigung immer möglich, also auch wenn sich der Leistungsumfang verbessert hat
- Schadensfall, der reguliert wurde (innerhalb eines Monats nach Abwicklung)
- Wegfall des versicherten Risikos (z. B. Berufswechsel in den Ruhestand)
- Verweigerung einer Leistungspflicht, obwohl diese laut Vertrag abgedeckt ist
- Anerkennung einer Leistungspflicht
Damit Ihre außerordentliche Kündigung wirksam ist, müssen Sie die Frist dafür einhalten: Innerhalb von einem Monat, nachdem Sie über die Vertragsänderung (z. B. Beitragserhöhung) oder den Schadensfall informiert wurden, sollten Sie die Kündigung einreichen.
Achtung
Eine sofortige Kündigung sollte gut überlegt sein. Wenn Sie weiterhin rechtlich abgesichert sein möchten, aber den Anbieter wechseln wollen, kündigen Sie am besten erst außerordentlich, wenn der neue Vertrag bereits policiert wurde und Sie den Versicherungsschein erhalten haben. Sie riskieren sonst eine Versicherungslücke, da nur wenige Versicherer eine Rechtsschutzversicherung ganz ohne Wartezeit anbieten.

Kündigung einreichen: So gehen
Sie richtig vor
Schriftlich kündigen – das ist wichtig
Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen. Per E-Mail ist möglich, besser jedoch per Einschreiben, um einen Nachweis zu haben. Die Kündigung muss stets folgende Angaben enthalten:
- Ihren vollständigen Namen und Adresse
- Versicherungsnummer
- Kündigungszeitpunkt ("zum nächtmöglichen Termin")
- ggf. Grund für die außerordentliche Kündigung
- Ihre Unterschrift
Wichtig ist nicht das Absendedatum, sondern wann Ihre Kündigung beim Versicherer eingeht. Damit die Frist sicher eingehalten wird, sollte Ihre Kündigung rechtzeitig und idealerweise per Einwurfeinschreiben versendet werden.
Rechtsschutzversicherung kündigen -
Muster & Vorlage
Hier finden Sie eine praktische Vorlage zur Kündigung Ihrer Rechtsschutzverischerung
Nach der Kündigung:
Rechtsschutzversicherung neu abschließen
Wenn Sie Ihre aktuelle Rechtsschutzversicherung wechseln möchten, achten Sie unbedingt auf nahtlosen Schutz. Sonst riskieren Sie eine Lücke – und damit möglicherweise Wartezeiten und hohe Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. Es bietet sich an, verschiedene Tarife für Rechtsschutz miteinander zu vergleichen, um die für Sie passende Versicherung zu finden.
Warum sich ein Wechsel zur KS/AUXILIA lohnt

Mit der KS/AUXILIA Rechtsschutzversicherung genießen Sie:
- Leistungsstarke und günstige Angebote
- Für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen
- Schnelle und professionelle Beratung
- Persönliche Ansprechpartner und Anwaltsempfehlung
- Mehrfach ausgezeichnet in Tests und Vergleichen
Jetzt Rechtsschutzbedarf ermitteln und online beantragen
Häufige Fragen zur Kündigung der Rechtsschutzversicherung
Die Kündigung einer Rechtsschutzversicherung ist jederzeit möglich. Es gelten aber feste Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, diese müssen eingehalten werden – außer bei Sonderkündigungsgründen.
Am besten schriftlich – per Brief, Fax oder E-Mail (mit Lesebestätigung). Nutzen Sie unsere Vorlage für die Kündigung einer Rechtsschutzversicherung für eine sichere und korrekte Kündigung.
Ja, das ist rechtlich zulässig – achten Sie aber auf eine Empfangsbestätigung innerhalb der Kündigungsfrist.