Ihre Rechtsschutzversicherung im Verwaltungsrecht – mit der KS/AUXILIA auf der sicheren Seite
- Absicherung bei Streitigkeiten mit deutschen Behörden im Widerspruchs-, und Gerichtsverfahren
- Gilt im privaten Bereich z. B. bei Führerschein, Fahrtenbuch, dienstlichen Versetzungen oder Schulplatzklagen
- Unbegrenzte Versicherungssumme
- Schutz nach einer Wartezeit von 3 Monaten im Leistungsfall
- Freie Anwaltswahl
Berechnen Sie jetzt die Kosten für Ihre Rechtsschutzversicherung im Verwaltungsrecht
- Absicherung bei Streitigkeiten mit deutschen Behörden im Widerspruchs-, und Gerichtsverfahren
- Gilt im privaten Bereich z. B. bei Führerschein, Fahrtenbuch, dienstlichen Versetzungen oder Schulplatzklagen
- Unbegrenzte Versicherungssumme
- Schutz nach einer Wartezeit von 3 Monaten im Leistungsfall
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Was ist Verwaltungsrechtsschutz?

Ob Ärger mit den Punkten in Flensburg, Streit um Kita-Plätze oder BAföG: Wenn es zu Konflikten mit staatlichen Stellen kommt, ist eine starke Absicherung unerlässlich. Die Rechtsschutzversicherung für Verwaltungsrecht der KS/AUXILIA bietet Ihnen umfassenden Schutz bei Auseinandersetzungen mit deutschen Behörden – auch im Widerspruchsverfahren. Mit unbegrenzter Deckungssumme und direkter Online-Abschlussmöglichkeit.
Der Verwaltungsrechtsschutz sichert Sie bei Streitigkeiten im sogenannten allgemeinen Verwaltungsrecht ab. Er greift immer dann, wenn Sie sich gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde zur Wehr setzen möchten.
Das kann etwa in folgenden Situationen der Fall sein:
- Sie erhalten einen ablehnenden Bescheid zur BAföG-Förderung.
- Das Ordnungsamt verhängt ein Bußgeld, das Sie für ungerechtfertigt halten.
- Sie haben Probleme mit dem Führerschein oder einer Fahrtenbuchauflage.
- Der Kindergartenplatz für Ihr Kind wird verweigert.
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Inhaltsverzeichnis
- Ist eine Rechtsschutzversicherung für Verwaltungsrecht sinnvoll?
- Rechtsschutzversicherung Verwaltungsrecht: Beispiele aus der Praxis
- Was fällt unter Verwaltungsrechtsschutz? Unsere Leistungen im Überblick
- Die Vorteile Ihrer Verwaltungsrechtsschutzversicherung bei der KS/AUXILIA
- Verwaltungsrecht ist nur ein Teil: So flexibel schützen Sie sich mit der KS/AUXILIA
- Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung Verwaltungsrecht
Ist eine Rechtsschutzversicherung für Verwaltungsrecht sinnvoll?
Ja, unbedingt! Streitigkeiten mit Behörden gehören leider für viele Menschen zum Alltag. Ob es um kitabezogene oder schulische Belange oder um den Führerschein geht: Entscheidungen von Ämtern und öffentlichen Stellen sind nicht immer nachvollziehbar oder korrekt. Wer sich wehren möchte, steht ohne passenden Rechtsschutz schnell vor erheblichen Kosten.
Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kann mehrere Instanzen durchlaufen und sich über Monate oder sogar Jahre ziehen. Bereits das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren kann anwaltliche Unterstützung erforderlich machen – all das geht ins Geld. Eine Rechtsschutzversicherung für Verwaltungsrecht schützt Sie hier zuverlässig vor den finanziellen Folgen und gibt Ihnen die Sicherheit, Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Mit dem Versicherungsschutz der KS/AUXILIA können Sie gelassen bleiben: Die unbegrenzte Deckungssumme und die Übernahme der Kosten bereits im Vorverfahren erlauben es Ihnen, sich ohne Kompromisse auf Ihr Recht zu konzentrieren.

Berechnen Sie jetzt Ihre Rechtsschutzversicherung gegen Behörden!
Rechtsschutzversicherung Verwaltungsrecht:
Beispiele aus der Praxis
Streit um Entzug der Fahrerlaubnis
Sie sollen nach einem unglücklichen Unfall Ihren Führerschein abgeben, weil die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat. Sie legen Widerspruch ein und klagen gegen den Entzug der Fahrerlaubnis.
Unsere Leistung:
Die KS/AUXILIA übernimmt die Kosten für die anwaltliche Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Auch erstatten wir die Widerspruchskosten gegen den Fahrerlaubnisentzug. Bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht zahlen wir die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren, bei Notwendigkeit auch die Kosten für ggf. erforderliche fachärztliche Gutachten zum Beweis der Fahrtüchtigkeit. Wir finanzieren also viele Kosten vor, auch bei einer gerichtlichen Niederlage oder einem Vergleich.

Als Beamter wollen Sie sich gegen eine unerwünschte
Versetzung zur Wehr setzen
Unsere Leistung:
Die KS/AUXILIA übernimmt die Kosten für die rechtliche Prüfung und Beratung durch einen Fachanwalt für Beamtenrecht. Wir zahlen Ihnen ein außergerichtliches Einigungsgespräch mit der zuständigen Behörde, das Widerspruchsverfahren und decken die Kosten für eine Verwaltungsklage gegen die Versetzungsverfügung. Weitere Gerichtskosten, Anwaltskosten sowie Kosten für Zeugen oder Gutachter sind ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten.

Kein Kita-Platz trotz Rechtsanspruch
Ihr Kind soll im Sommer in die Kita kommen, doch Ihre Kommune teilt Ihnen mit, dass kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wird ebenfalls abgelehnt. Sie vermuten, dass die Behörde rechtswidrig handelt, und möchten Ihre Ansprüche durchsetzen.
Unsere Leistung:
Die KS/AUXILIA finanziert Ihren Widerspruch gegen den Bescheid sowie die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren, falls es zur Klage kommt. Zusätzlich übernehmen wir die Erstellung von Argumentationshilfen zur Darlegung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung. Ihre Familie wird nicht allein gelassen – Sie bekommen den Platz, der Ihnen zusteht.

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Lassen Sie sich von uns beraten
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des passenden Rechtsschutz-Tarifs.
089 / 539 81 999
neukunden@ks-auxilia.de

Tipp
Sie können den Verwaltungsrechtsschutz direkt durch die Wahl des Bausteins Privatrechtsschutz im Beitragsrechner beantragen.
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Das sagen unsere Kunden
Verwaltungsrecht ist nicht alles: So flexibel schützen Sie sich mit der KS/AUXILIA
Ein Konflikt mit einer Behörde kommt oft überraschend – etwa, wenn ein Antrag abgelehnt oder ein Bescheid erlassen wird, den Sie für ungerecht halten. Gut, wenn Sie in solchen Situationen auf die Verwaltungsrechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA zählen können.
Doch der Verwaltungsrechtsschutz ist nur ein Bereich, den Sie bei uns absichern können. Denn auch andere rechtliche Herausforderungen können Ihren Alltag betreffen: ein Streit mit dem Arbeitgeber, ein Unfall im Straßenverkehr oder Ärger rund um die Mietwohnung.
Mit der KS/AUXILIA stellen Sie Ihren Rechtsschutz flexibel zusammen. Ob Privat, Beruf, Verkehr, Wohnenoder der Spezial Strafrechtsschutz– wählen Sie aus unseren Produktmöglichkeiten gezielt aus, was zu Ihrer Lebenssituation passt. Ihr Beitrag richtet sich ganz flexibel nach Ihrem Bedarf.

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Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung Verwaltungsrecht
Verwaltungsgerichte sind Ihre Anlaufstelle, wenn es um Entscheidungen von Behörden geht, zum Beispiel von Ämtern, Schulen, Universitäten, Landratsämtern oder Baufachbehörden. Dort klären Sie etwa, ob eine behördliche Maßnahme rechtmäßig ist, Sie Anspruch auf Leistungen wie Elterngeld oder BAföG haben, oder ob Gebühren korrekt erhoben wurden.
Nein, steuerrechtliche Streitigkeiten mit dem Finanzamt sind nicht über den Verwaltungsrechtsschutz abgedeckt. Hier greift ggf. der Steuerrechtsschutz vor Gerichten, der ebenfalls im Privatrechtsschutz der KS/AUXILIA automatisch enthalten ist.
Ja, auch als Beamter profitieren Sie vom Verwaltungsrechtsschutz, zum Beispiel bei dienstrechtlichen Auseinandersetzungen im privaten Bereich. Für ein disziplinarrechtliches Verfahren kann jedoch ein gesonderter Disziplinar-Rechtsschutz notwendig sein – aber auch dieser ist bei uns in den Produkten enthalten.
Ja, soweit es sich um verwaltungsrechtliche Streitigkeiten handelt, etwa bei Maßnahmen nach dem Polizeirecht oder bei Bußgeldbescheiden. Strafrechtliche Vorwürfe (z. B. bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) sind dagegen nur über den Spezial-Strafrechtsschutz abgesichert.
Ein Widerspruch gegen einen behördlichen Bescheid muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erfolgen. Die KS/AUXILIA empfiehlt, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen – die Kosten sind im Leistungsfall abgesichert.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, vor einer Klage außergerichtlich zu verhandeln. Der Verwaltungsrechtsschutz greift bereits, wenn Sie sich direkt gegen einen rechtswidrigen Bescheid zur Wehr setzen möchten.
Nein, der Verwaltungsrechtsschutz der KS/AUXILIA gilt ausschließlich für Streitigkeiten mit deutschen Behörden im privaten Bereich.