Homeoffice: Arbeiten Sie sicher von zu Hause

Das müssen Sie wissen
- Die Arbeit im Homeoffice ist längst mehr als ein Notfallkonzept aus Zeiten der Pandemie. Für viele Beschäftigte gehört das Arbeiten von zu Hause inzwischen zum festen Bestandteil ihres Alltags.
- Auch Unternehmen erkennen zunehmend die Vorteile: flexiblere Arbeitszeitmodelle, gesteigerte Produktivität, geringere Kosten und zufriedenere Mitarbeiter. Doch trotz aller Chancen birgt das Homeoffice auch Herausforderungen – vor allem dann, wenn wichtige Rahmenbedingungen nicht klar geregelt sind. Als Nachteile werden insbesondere die Gefahr der sozialen Isolation, erschwerter Informationsfluss ohne unmittelbaren Kontakt, reduzierte informelle Informationen, Scheinselbständigkeit oder Schwierigkeiten bei der Trennung von Berufs- und Privatleben gesehen.
- Was genau ist eigentlich mit „Homeoffice“ gemeint? Welche Pflichten gelten im Hinblick auf Datenschutz, Arbeitsschutz oder Zeiterfassung? Und wie steht es mit Ihrer steuerlichen Entlastung? Vor allem aber: Was tun, wenn es zu Missverständnissen oder Konflikten mit dem Arbeitgeber kommt? Wir erklären es Ihnen!
Inhaltsverzeichnis
Was genau ist Homeoffice?
Der Begriff Homeoffice bezeichnet eine Form der Telearbeit, bei der Sie regelmäßig von zu Hause aus arbeiten. Im Unterschied zum mobilen Arbeiten sind beim Homeoffice Arbeitsplatz und Arbeitszeiten meist fest geregelt. Auch technische Ausstattung und Arbeitsschutzvorgaben spielen eine größere Rolle. Dabei muss ein Homeoffice-Arbeitsplatz nicht zwangsläufig ein eigenes Arbeitszimmer sein, auch Arbeiten am Esstisch ist möglich. Dennoch sollten ergonomische Standards eingehalten werden.
Der Unterschied zwischen
Homeoffice und mobilem Arbeiten
Viele sprechen im Alltag einfach vom „Homeoffice“, wenn sie von zu Hause oder unterwegs arbeiten. Doch juristisch und organisatorisch ist nicht alles gleich, was nach Laptop und WLAN aussieht. Denn ob Sie im klassischen Homeoffice tätig sind oder im Rahmen des mobilen Arbeitens flexibel von unterschiedlichen Orten aus agieren (auch z.B. im Cafe, auf Reisen im Zug) – rechtlich macht das einen Unterschied. Und dieser kann insbesondere im Hinblick auf Ausstattung, Arbeitszeitregelungen oder Arbeitsschutz eine große Rolle spielen.
Um besser zu verstehen, was für Sie gilt und was Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen können, lohnt sich ein genauer Blick auf die Unterschiede:
Kriterium | Homeoffice | Mobiles Arbeiten |
Arbeitsort | festgelegt | flexibel (z. B. unterwegs) |
Ausstattung durch AG | in der Regel vollständig | häufig eingeschränkt |
Arbeitszeitregelung | klar geregelt | tendenziell flexibler |
Arbeitsschutzvorgaben | umfassend gültig | eingeschränkt |
Bei beiden Arbeitsformen gilt für den Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht und Verantwortung für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Beschäftigten. Insbesondere findet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Anwendung. Unterschied: Mobiles Arbeiten unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung.

Ihre Rechte und Pflichten im Homeoffice
Wer im Homeoffice arbeitet, genießt oft mehr Flexibilität, trägt aber auch mehr Verantwortung. Denn auch zu Hause gilt: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bleiben bestehen. Was viele nicht wissen: Das Homeoffice ist rechtlich keineswegs ein Freiraum ohne Regeln. Vielmehr gelten arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen auch in den eigenen vier Wänden, teilweise sogar in verschärfter Form.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche zentralen Pflichten Sie im Homeoffice beachten müssen und welche Rechte Ihnen zustehen:
- Zeiterfassung im Homeoffice: Auch im Homeoffice müssen Ihre Arbeitszeiten korrekt erfasst werden. Das ergibt sich aus der allgemeinen Pflicht zur Zeiterfassung. Wie die Zeiterfassung erfolgt (z. B. über ein digitales Tool, per App oder Excel-Tabelle), hängt vom Unternehmen ab. Wichtig ist nur: Ihre Arbeitszeiten müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Die Arbeitszeit sowie Ruhe- und Pausenzeiten müssen Arbeitnehmer einhalten. Arbeitgeber haben das Recht, die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit zu kontrollieren, etwa bei Verdacht auf Arbeitszeitverstöße oder bei Problemen mit der Erreichbarkeit.
- Datenschutz: Sie müssen gewährleisten, dass sensible Daten wie Kundendaten oder interne Dokumente nicht offen zugänglich sind. Das bedeutet: kein Zugriff durch Dritte (auch nicht durch Familienangehörige), sichere Passwörter, Bildschirmsperren und – wenn möglich – ein eigener, abschließbarer Raum. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen und technische Schutzmaßnahmen bereitzustellen.
- Arbeitsschutz: Auch zu Hause sind Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihr Arbeitsplatz ergonomisch und sicher gestaltet ist – soweit sie Einfluss darauf nehmen können. Bildschirmarbeitsplatzrichtlinien, Pausenregelungen und Anforderungen an Licht, Luft und Möblierung gelten auch im Homeoffice. In der Praxis stellen viele Unternehmen ergonomische Stühle oder Monitore zur Verfügung, gesetzlich verpflichtet sind sie jedoch nicht in jedem Fall. Arbeitnehmer müssen gemäß Arbeitsschutzgesetz den Weisungen des Arbeitgebers am häuslichen Arbeitsplatz für die eigene Sicherheit und Gesundheit sorgen und die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwenden.
Tipp
Lassen Sie Ihren Homeoffice-Arbeitsplatz durch Ihren Arbeitgeber prüfen: Viele Unternehmen bieten eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung an, auch für das Arbeiten von zu Hause.
Steuerliche Aspekte: Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer absetzen
Wenn Sie regelmäßig im Homeoffice tätig sind, können Sie bestimmte Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen – entweder über die Homeoffice-Pauschale oder unter bestimmten Voraussetzungen über den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers. Beide Möglichkeiten bringen finanzielle Entlastung, vorausgesetzt die Bedingungen stimmen.
- Homeoffice-Pauschale: Seit 2023 wurde sie dauerhaft eingeführt. Sie können sechs Euro pro Arbeitstag absetzen, an dem Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben – bis zu 210 Tage im Jahr, also maximal 1.260 Euro. Die Pauschale gilt auch, wenn Sie kein separates Arbeitszimmer haben. Voraussetzung ist aber, dass Sie an diesem Tag ausschließlich zu Hause gearbeitet haben.
- Arbeitszimmer absetzen: Wenn Ihnen ein eigener, abgetrennter Raum zur Verfügung steht, den Sie nahezu ausschließlich beruflich nutzen, können Sie diesen unter Umständen als häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen. Zwei Szenarien sind möglich:
- Mittelpunkt der Tätigkeit: Dann sind die tatsächlichen Kosten in voller Höhe abziehbar.
- Kein anderer Arbeitsplatz verfügbar: Dann ist der Abzug ohne Nachweis der Aufwendungen auf 1.260 Euro im Jahr (Jahrespauschale) begrenzt.
Die Homeoffice-Pauschale oder die Kosten für das Arbeitszimmer tragen Sie in der Anlage NIhrer Steuererklärung ein. Belege oder Nachweise müssen Sie nicht direkt mitschicken, aber bei Rückfragen vorlegen können.
Nutzen Sie die Homeoffice-Pauschale auch dann, wenn Sie keine anderen Werbungskosten über dem Pauschbetrag geltend machen. Sie erhöht Ihre steuerliche Erstattung.
Jobs mit 100 % Homeoffice:
Welche Berufe eignen sich?
Die Digitalisierung hat viele Berufsbilder verändert und neue geschaffen. Heute lassen sich zahlreiche Tätigkeiten komplett von zu Hause aus erledigen, sogenannte Remote-Jobs. Für viele Arbeitnehmer ist das die ideale Lösung: keine Pendelzeiten, flexible Zeiteinteilung, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Typische Berufe mit 100 Prozent Homeoffice-Möglichkeit sind zum Beispiel:
- Softwareentwicklung: Programmierer, Webentwickler, App-Entwickler
- Kundenservice / Support: Telefonischer oder schriftlicher Kundendienst, oft mit flexiblen Arbeitszeiten
- Online-Marketing: SEO, SEA, Social Media, Content-Management
- Buchhaltung / Finanzwesen: Digitale Buchführung, Rechnungswesen, Steuerassistenz
- Grafik- und Webdesign: Gestaltung von Websites, Layouts, UX/UI
Besonders gefragt sind Fachkräfte in der IT, Projektmanager, Data Analysts, Consultants sowie Experten im digitalen Marketing. Auch Führungskräfte mit Remote-Verantwortung werden zunehmend gesucht.
Übrigens: Wenn im Zusammenhang mit Ihrer Homeoffice-Tätigkeit Streit mit dem Arbeitgeber aufkommt, etwa bei Fragen zur Erreichbarkeit, zum Datenschutz oder zur Arbeitszeit, hilft Ihnen der Arbeitsrechtsschutz der KS/AUXILIA zuverlässig weiter.
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Ob Streit um die Anzahl der Homeoffice-Tage, mangelhafte Ausstattung oder Abmahnung wegen vermeintlicher Pflichtverletzung: Konflikte rund ums Homeoffice nehmen zu.
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Häufige Fragen zu Homeoffice
Eine gesetzliche Obergrenze für Homeoffice-Tage gibt es nicht. Entscheidend ist, was in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Ja, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies einvernehmlich vereinbaren. Es gibt sogar Jobs, die komplett remote durchgeführt werden können.
Ja, sofern keine vertragliche Regelung besteht, die das Arbeiten im Homeoffice dauerhaft zusichert. Wenn Homeoffice lediglich „geduldet“ wird oder auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung erfolgt, kann der Arbeitgeber die Rückkehr ins Büro grundsätzlich verlangen – unter Einhaltung angemessener Fristen.
In der Regel nicht, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Wenn das Arbeiten im Homeoffice ausdrücklich angeordnet wurde und dadurch Mehrkosten entstehen (z. B. höherer Datenverbrauch), kann in Einzelfällen eine Beteiligung des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. Der Arbeitgeber kann auch einen monatlichen Zuschuss durch eine Internetpauschale anbieten.
Nein. Auch im Homeoffice gelten die gleichen Regeln wie im Büro: Wer krankgeschrieben ist, muss weder arbeiten noch erreichbar sein. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber wie gewohnt über die Arbeitsunfähigkeit und reichen Sie die Krankschreibung fristgerecht ein.