Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld - alle Infos
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden und sich dabei verletzen, haben Sie Anspruch auf ein Schmerzensgeld vom Unfallverursacher. Dies gilt sowohl für physische Verletzung jeder Art als auch psychischen Unfallfolgen, falls diese nachgewiesen werden können.
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall – Ihr Rechtsanspruch
Die Voraussetzung dafür, dass Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, sind zweierlei. Zum einen müssen Sie als Verletzter schuldlos am Unfall sein oder es trifft Sie lediglich eine Teilschuld. Zum anderen müssen die Verletzungen der Definition einer Verletzung entsprechen. Sind diese beiden Punkte erfüllt, kann die Geltendmachung auf Schmerzensgeld eine positive Erfolgsaussicht haben.
Verkehrsunfall – wer war schuld?
Gibt es bei einem Verkehrsunfall Verletzte, sollten Sie grundsätzlich die Polizei rufen. Sie ist verpflichtet, bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden schnell zum Unfallort zu kommen, um den Sachverhalt aufzunehmen.
Ob einem Beteiligten des Unfalls eine Teilschuld trifft, kann bei der polizeilichen Unfallaufnahme festgestellt werden. Sollte es bei einem Unfall sogar zu Schwerverletzten oder Toten kommen, muss die Staatsanwaltschaft die Unfallursache klären und die Schuldfrage feststellen. Hierbei kann auch das Hinzuziehen eines Sachverständigengutachtens zur Klärung beitragen.
Es können nicht nur mögliche Unfallverursacher zur Rechenschaft gezogen werden, auch Gaffer von Unfällen können strafrechtlich belangt werden, sollten sie die Arbeit von Polizei oder Rettungskräften behindert haben.
Wie wird eine Verletzung definiert?
Erlittene Kratzer oder kleine Blutergüsse gelten bei der Frage nach einem Schmerzensgeld nicht als Verletzung. Die Verletzung muss so wesentlich sein, dass ein Arzt zur Behandlung oder zur Beurteilung erforderlich ist.
Tipp: Konsultieren Sie rasch einen Arzt Nicht alle Verletzungen sind direkt spür- oder sichtbar – auch Spätfolgen können auftreten. Ein erlittener Schock in Folge eines Verkehrsunfalls zählt z. B. auch als Verletzung – lassen Sie sich also in jedem Falle untersuchen. Zudem sind Sie dann rechtlich auf der sicheren Seite, da Sie die Berichte von Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus zur Geltendmachung des Schmerzensgeldes benötigen. |
Schmerzensgeld für Beifahrer oder Unfallgegner
Als Grundlage für den Anspruch auf Schmerzensgeld ist erstmal maßgeblich, dass Sie nichts oder nur zum Teil zur Unfallursache beigetragen haben. Ob Sie nun Fahrer Ihres Fahrzeugs, ein Beifahrer oder als Fußgänger vom Unfall betroffen waren, spielt hierbei keine Rolle.
Hinweis: Ausnahme bei Eigengefährdung Begeben Sie sich selbst in Gefahr, weil Sie zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto steigen oder weil Sie an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen haben, verwirken Sie Ihren Anspruch auf ein Schmerzensgeld. |
Schmerzensgeld bei Teilschuld
Bei einem Verkehrsunfall gibt es meistens mehrere Beteiligte und so ist die Frage der Schuld nicht immer eindeutig nur einem Verkehrsteilnehmer zuzuschreiben. Wenn es um die Schwere der Verletzung geht, kann auch eine Teilschuld ins Spiel kommen, nämlich dann, wenn z.B. der Sicherheitsgurt nicht angelegt wurde.
In einem gerichtlichen Verfahren wird die Teilschuld in der Regel nach Quoten festgestellt. Wird die Quote der Teilschuld beim Verletzten auf 40 % gesetzt, so erhält dieser nur 60 % des üblichen Schmerzensgeldes.
Hat ein Beifahrer Anspruch auf Schmerzensgeld?
Wer als Beifahrer im Fahrzeug der Mutter oder des besten Freundes Opfer eines Verkehrsunfalls wird, hat womöglich Gewissensbisse hier Schmerzensgeld geltend zu machen.
Bedenken Sie allerdings, dass dies Ihr Recht ist und es je nach Schwere der Verletzung zu Spätfolgen kommen kann. Können Sie im Zuge von späteren Beeinträchtigungen Ihren Job nicht mehr ausführen, sind Sie eventuell auf Zahlungen der Versicherung angewiesen.
Höhe und Durchsetzung des Schmerzensgeldes
Wie hoch ein etwaiges Schmerzensgeld ausfällt, hängt von der erlittenen Verletzung ab. Welche Verletzungen wie beziffert werden, können Sie Schmerzensgeldtabellen entnehmen (s. unten). Anhand dieser Einschätzungen können Sie und Ihr Rechtsbeistand Ihre Ansprüche berechnen.
Tipp: Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt Auch bei scheinbar klarer Sachlage, ist es empfehlenswert einen Anwalt zu kontaktieren, um die eigenen Ansprüche auf Schmerzensgeld fachmännisch durchzusetzen. Er kennt mögliche Fallen und hilft Ihnen, alle maßgeblichen Aspekte zu beachten. |
Bei welchen Verletzungen gibt es Schmerzensgeld?
Kommen bei einem Unfall Menschen zu Schaden, sogenannte Personenschäden, gibt es Schmerzensgeldansprüche. Zu diesen Personenschäden gehören:
- Direkte körperliche Beeinträchtigungen
- Traumatische oder chronische Folgen
- Todesfälle
Wie hoch fällt das Schmerzensgeld aus?
Tabellen mit Schmerzensgeldern sind gute Anhaltpunkte, um sich zu orientieren, verbindlich sind diese jedoch nicht. Auch Gerichte kommen oftmals zu unterschiedlichen Urteilen.
Häufige Verletzungen in Folge eines Verkehrsunfalls und die daraus entstandenen Schmerzensgelder:
- Leichtes Schleudertrauma: 500 €
- Zahnverlust (3–4 Zähne fehlen): 2.000 bis 3.000 €
- Gehirnerschütterung: bis zu 2.000 €
- Fußamputation: 75.000 €
- Querschnittslähmung: 200.000 bis 300.000 € + monatliche Rente
Bei der Berechnung des Schmerzensgeldes spielt die sogenannte Eingriffsintensität eine große Rolle. Diese beschreibt z.B. welche Maßnahmen und in welchem Umfang diese ergriffen werden müssen, um die Gesundheit wiederherzustellen. Wer als Folge eines Unfalls an der Wirbelsäule operiert werden muss, hat einen höheren Schmerzensgeldanspruch als jemand, dessen Rückenverletzung medizinisch behandelt oder durch Reha-Maßnahmen geheilt werden kann.
Fristen für das Fordern von Schmerzensgeld
Die körperlichen Folgen eines Verkehrsunfalles sind nicht immer unmittelbar erkennbar. Daher ist die Frist für die Geltendmachung von einem Schmerzensgeld auf drei Jahre festgelegt. Auch die Spätfolgen müssen ärztlich bestätigt oder im Zweifel durch Gutachten belegt werden – erst dann wird eine Entschädigung gezahlt. Häufig bieten Versicherungen ein Vergleichsbetrag an, als Gegenleistung müssen Sie eine Abfindungserklärung unterzeichnen.
Tipp: Warten Sie mit der Abfindungserklärung Unterzeichnen Sie die Abfindungserklärung, verzichten Sie häufig darauf, dass Spätschäden gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend gemacht werden können. |
Autor: rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH |
Veröffentlichungsdatum: 11/2021