BU-Antrags-Check

Wir helfen bei der Beantragung von BU-Leistungen

Kein Mensch will so schwer erkranken oder verletzt sein, dass er dauerhaft in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Doch das Risiko ist größer als die meisten glauben. So ereilt jeden vierten das Schicksal, in seinem Leben berufsunfähig zu werden. Eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung sichert dieses finanzielle Risiko ab und gehört daher heute eigentlich zur Pflicht der privaten Vorsorge.

Tritt der Versicherungsfall ein, so ist bei der Beantragung der Leistung durch den Kunden vieles zu beachten. Wer hier Fehler macht, sieht sich später oft einem unerwarteten Rechtsstreit oder sogar der Ablehnung der Ansprüche ausgesetzt. Genau deshalb bietet die AUXILIA ihren Kunden den BU-Antrags-Check.

Beim BU-Antrags-Check werden unsere Kunden bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente von einem spezialisierten Dienstleister kostenfrei telefonisch unterstützt. Dies gilt nur, wenn vom Kunden noch kein Rechtsanwalt beauftragt worden ist.

Die Services des BU-Antrags-Checks sind:

  • die Prüfung der vorliegenden Leistungsansprüche
  • eine mündliche Ersteinschätzung zur versicherungsrechtlichen Sachlage
  • eine mündliche Erläuterung der Handlungsoptionen
  • die mündliche Abstimmung der Angaben im Leistungsantrag an den Versicherer sowie die Klärung, ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen

Wer kann den BU-Antrags-Check nutzen?

Der BU-Antrags-Check steht allen unseren Kunden zur Verfügung, die den Privat-Bereich versichert haben. Der Privat-Bereich ist zum Beispiel in den Produkten JURPRIVAT, JURSENIOR oder in der Kombination „Privat-, Beruf- und Verkehrs-Rechtsschutz“ enthalten.

Wie läuft es ab?

Sie können Ihren Sachverhalt unter 089/539 81-333 melden. Bei bestehendem Versicherungsschutz können Sie sich anschließend mit dem genannten Dienstleister in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.

Bei diesem Service fällt keine Selbstbeteiligung an. Es besteht eine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn.