Tipp für Ihre Steuererklärung
Die Kosten für Ihren Berufs-Rechtsschutz und/oder Vermieter-Rechtsschutz können Sie steuerlich absetzen.
Geben Sie dafür den auf Ihrer vorliegenden Beitragsrechnung ausgewiesenen Betrag bei Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten an.
Die Finanzämter akzeptieren Ihre Beitragsrechnung als Nachweis über die Höhe der gezahlten Versicherungsbeiträge.